Hess Hans · Ständerat · 2011-03-08
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08
Wortprotokoll
Ich bin überzeugt, dass der Effekt von Holz als CO2-Senke nicht vernachlässigt werden darf. Dies gilt vor allem auch mit Blick auf die vom Bund errechneten Ziellücken bei der Anwendung der bisher bekannten Massnahmen im Klimaschutz. Ich weiss auch, dass die Auffassung der Wald- und Holzwirtschaft und der zuständigen Bundesstellen in diesem Zusammenhang auseinandergehen. Ich erlaube mir deshalb die Erwähnung von ein paar Fakten: Das Holzlager im Schweizer Gebäudepark entspricht etwa 85 Millionen Tonnen deponiertem Kohlendioxid. Zieht man die Emissionen bei der Erstellung der Bauwerke ab, verbleiben immer noch rund 45 Millionen Tonnen Kohlendioxid, die bereits heute in den Gebäuden unseres Landes deponiert sind. Dies liegt in der Grössenordnung des Schweizer Jahresausstosses an CO2. In einem einzigen Einfamilienhaus mit etwa 200 Quadratmetern Wohnfläche in Holzbauweise stecken 35 bis 40 Tonnen CO2.
Es gibt aus meiner Sicht drei ganz gewichtige Argumente, welche für die Beibehaltung dieses Artikels sprechen:
1. Die Anrechnung der Senkenleistung von verbautem Holz ist international akzeptiert - Frau Kollegin Diener, das ist international anerkannt. In den internationalen Klimaverhandlungen hat sich die Schweiz dafür eingesetzt, dass diese Leistung als aktiver Beitrag an den Klimaschutz angerechnet werden kann. Daher wäre es meines Erachtens unverständlich, wenn die Schweiz in ihrer nationalen Gesetzgebung auf diesen Beitrag explizit verzichten würde.
2. Am 7. Oktober 2004 habe ich unter dem Titel "Holz verwenden, um die Kyoto-Ziele zu erreichen" die Motion 04.3572 eingereicht. Diese beinhaltet auf der einen Seite den Auftrag an den Bundesrat, sich international für die Anerkennung der Senkenwirkung von Holz einzusetzen, auf der anderen Seite aber auch die Aufforderung an den Bundesrat, in Anwendung der CO2-Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass verbautes Holz in der CO2-Rechnung der Schweiz bilanzwirksam wird. Diese Motion wurde von beiden Räten angenommen (AB 2004 S 850, AB 2006 N 468). Konsequenterweise ist Artikel 11a die Umsetzung des besagten Auftrages.
3. Wie bereits erwähnt, ist die Anrechnung der Speicherwirkung von Holzprodukten international akzeptiert. Die [PAGE 136] Holzwirtschaft ist bereit, ihren aktiven Beitrag an die Reduktionsziele zu leisten. Heute fehlt jedoch mangels Erwähnung im CO2-Gesetz ein akzeptierter, verlässlicher und institutioneller Rahmen, um dies auch umzusetzen, unabhängig davon, ob dies nun eine verpflichtende Massnahme oder ein freiwilliger Beitrag der Holzwirtschaft ist. Es gibt keinen Grund, diese Rahmenbedingung nicht zu schaffen.
Ich darf hier sagen: Die Holzwirtschaft will ihren aktiven Beitrag an die Reduktionsziele in Form der Senkenleistung von verbautem Holz erbringen. Mit dem vorliegenden Artikel 11a ist der Bund nicht zwingend verpflichtet, selbst aktiv zu werden. Es gibt keinen zwingenden Bedarf, neue Bundesstellen zu schaffen. Die Holzwirtschaft ist in der Pflicht, Lösungen aufzuzeigen, und sie wird es auch tun. Was die angedrohten fünf bis zehn Arbeitsstellen betrifft, werden wir schauen, dass es nicht so weit kommt. Wir werden unseren aktiven Beitrag leisten.