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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-03-08

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Artikel um die sogenannten Emissionsrechte. Diese Emissionsrechte werden ja nach einem Benchmark vergeben. Wenn eine Firma unter einem bestimmten Horizont bleibt, kann sie diese Emissionsrechte behalten; wenn sie darüber ist, muss sie Emissionsrechte kaufen, damit sie mit den gesetzlichen Vorgaben kompatibel ist. Nun wird es so sein, dass aus den Jahren 2008 bis 2012 Emissionsrechte bleiben, die nicht verwendet werden mussten, eben weil die entsprechenden CO2-Emissionen nicht erfolgten. Die Mehrheit findet es, wie der Bundesrat auch, richtig, dass diese Zertifikate in einen späteren Zeitraum, zwischen 2013 und 2020, übertragen werden können. Damit sind eigentlich alle in der Kommission einverstanden. Es geht um die Frage, ob das unbeschränkt möglich sein soll oder ob eine Beschränkung eingeführt werden soll.

Wir sind hauptsächlich aus folgendem Grund für eine unbeschränkte Übertragung: Es ist im gesamten EU-Bereich so üblich, dass diese als handelbar erklärten Rechte ohne Verwirkungsfristen gehandelt werden können. Der andere Grund ist aber noch wesentlicher: Wenn eine Beschränkung hinsichtlich der Übertragbarkeit eintreten würde, würde dies die betroffenen Unternehmen allenfalls zu gewissen Reaktionen veranlassen. Beispielsweise könnte eine Unternehmung Renovationsarbeiten, die zu einer CO2-Reduktion führen, unterlassen oder erst später ausführen, weil sie ja noch genügend für sie selbst geltende, aber nicht mehr verkäufliche Zertifikate hat. Darum meinen wir: Die Zertifikate sind als handelbar erklärt worden, und darum sollen sie auch übertragen werden können, und zwar unbeschränkt.

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