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AB 117033

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-08

Wortprotokoll

Zwei Vorbemerkungen:

1. Ich bin ein Demokrat. Ich war gegen die Zielsetzung von 20 Prozent im Inland, eine deutliche Mehrheit des Rates hat aber so beschlossen. Es besteht hier keine Differenz zum Nationalrat; dieses Ziel ist jetzt so gesetzt worden. Es geht nun darum, es zu erreichen.

2. Ich versuche, mich kohärent zu bewegen. Wenn wir A gesagt haben, woran uns Frau Diener vorhin erinnerte, dann müssen wir auch B sagen. Es geht natürlich nicht, dass wir ein Ziel festlegen und dann die Massnahmen nicht ergreifen, die notwendig sind, um das Ziel zu erreichen. Ich muss sagen, dass ich bei der letzten Abstimmung extrem erstaunt war, dass die 26 Mitglieder des Rates, die vor ein paar Stunden für 20 Prozent waren - plus meine Stimme; das macht 27 Stimmen -, bei den Brennstoffen nicht die Minderheit unterstützt haben. Der Antrag der Minderheit bei Artikel 26 wäre die einzige Möglichkeit gewesen, mit dem man hätte versuchen können, das Ziel zu erreichen, nicht mit dem Antrag Hess. Es ist allerdings noch nicht gesagt, dass man mit dem Antrag der Minderheit das Ziel erreicht hätte.

Jetzt bei Artikel 27 kommt genau die gleiche Frage wieder: Wenn wir das Ziel von 20 Prozent erreichen wollen, und zwar zwischen 2013 und 2020, dann geht es nicht darum, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, allenfalls eine Treibstoffabgabe einzuführen, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden sollten. Es ist sicher, dass diese Abgabe notwendig ist. Der Bundesrat braucht kein Ermessen in dieser Frage; er muss jetzt das Ziel erreichen, das heisst, er muss die Massnahmen anwenden. Wir müssen für ihn den gesetzlichen Rahmen dazu schaffen.

Ich beantrage Ihnen deswegen erstens, dass wir zwar die bundesrätliche Fassung unterstützen, aber die Worte "soweit diese" - die CO2-Abgabe - "zur Erreichung des Reduktionsziels nach Artikel 3 notwendig ist" streichen. Es ist zweifellos notwendig, diese Abgabe einzuführen. Es geht aber nicht darum zu bewerten, ob die Erreichung des Ziels das notwendig macht; es ist so, dass sie eingeführt werden muss.

Weiter sollte der Abgabesatz ja nicht höchstens 120 Franken betragen, hat doch der Bundesrat in seinem Entwurf auch eine Variante mit einem Satz von 180 Franken erwähnt. Die Bandbreite soll also zwischen 120 und allenfalls 180 Franken pro Tonne CO2 liegen, was umgerechnet einem Betrag zwischen 28 und 45 Rappen pro Liter Benzin entspricht. Das ist die einzige Massnahme, die wir treffen wollen, um das Ziel zu erreichen. Wir hätten schon bei den Brennstoffen den Antrag der Minderheit unterstützen müssen; nun müssen wir mit meinem Antrag dem Bundesrat und grundsätzlich dem Bund die Waffen geben, damit er diesen Kampf gewinnen kann.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

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