Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-03-08
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08
Wortprotokoll
Am Schluss hat die Kommission da noch so ein Dessert angefügt. Ich muss Ihnen sagen, es ist mehr eine Eiterbeule als ein Dessert, das sie da am Schluss bei der Änderung bisherigen Rechts noch angefügt hat. Sie sehen, wenn Sie diese Bestimmungen der Mehrheit lesen, dass diese zu einer Verdoppelung der Importsteuer von 4 auf 8 Prozent führen, mit der Rückverteilung der Hälfte der Einnahmen. Diese Geschichte ist erst am Schluss der Beratungen hier noch angefügt worden.
Ich muss Ihnen sagen, inhaltlich kann ich dem, was hier vorliegt, gar nichts abgewinnen. Die Kommission hat diesen Vorschlag im Anschluss an die berühmte Standesinitiative Bern gemacht, und sie hat dies schon einmal sehr intensiv beraten. Wir haben bezüglich der Umsetzung der Standesinitiative Bern auch Vernehmlassungen gemacht, und wir haben, nachdem auch die Verwaltung noch eine Auszeit verlangt hatte, diesen Vorschlag einmal in der Schublade versorgt. Jetzt hat ihn die Kommissionsmehrheit in diesem Zusammenhang wieder ausgegraben. Der Vorschlag ist in der Zwischenzeit, nachdem er einmal in der Schublade gelandet war, nicht verbessert worden - ich glaube kaum, im Gegenteil -, und ich möchte Ihnen nun kurz darlegen, was der Vorschlag, wie er auf dem Tisch liegt, in der Praxis bedeutet.
Wenn man die Erhöhung von 4 auf 8 Prozent ausrechnet und wenn 4 Prozent 300 Millionen Franken ergeben, dann bedeuten 8 Prozent 300 Millionen Franken, die man zusätzlich einnimmt und die man dann zusätzlich wieder an Rückvergütungen für bestimmte Kategorien ausschüttet. Ich habe mich schlaugemacht, wie viele Fahrzeuge darunterfallen - Herr Lombardi wird dann sagen: Ja, im Laufe der Zeit wird sich das ändern! Auch nach dem, was man in Genf am Salon gesehen hat, sind es pro Jahr etwa 20 000 bis 25 000 Erwerber eines solchen Fahrzeuges, welches - jetzt müssen Sie gut zuhören! - nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstösst. Man hat da ja schon einmal von einer EU-Limite gehört, auch in den Medien war das zu hören, und man ist nun auf diese 95 Gramm gegangen. Ich möchte Sie fragen, was Sie tun, wenn Sie den Leuten erklären müssen, dass jemand, der nach Inkraftsetzung des Gesetzes ein Auto mit einem Ausstoss von 110 Gramm CO2 pro Kilometer kauft - also unterhalb der Norm liegt, die wir bei Artikel 9 eingeführt haben, und damit zur Zielerreichung beiträgt -, die doppelte Automobilsteuer bezahlen muss, weil er über 95 Gramm liegt. Meine Damen und Herren, da werden diese Leute dann die Augenbrauen hochziehen! Bei einer [PAGE 152] Annahme von 20 000 bis 25 000 Erwerbern sind wir ja noch optimistisch; es sind eher weniger. Aber es wird gesagt, es werde dann ein Potenzial geben, das sich mit Einführung der Gesetzgebung rasch erhöhen werde.
Es handelt sich hier also um Klein- und Kleinstfahrzeuge. Ich habe das in Genf einmal etwas näher angeschaut: Sie sind praktisch für den Stadtverkehr, für Singles oder für Paare ohne Kinder. Schauen Sie sich diese Fahrzeuge einmal etwas näher an: Für Familien mit Kindern sind diese Fahrzeuge keine Alternative. Und noch etwas muss ich Ihnen sagen: Wenn man die Preise für diese Fahrzeuge, die für einen Ausstoss unter 95 Gramm CO2 konzipiert sind, anschaut, stellt man fest, dass diese Bioflitzer dann noch recht teuer sind. Umgerechnet auf die Importsteuer ist das ein Problemfall. Wenn Sie nämlich die Summe von 300 Millionen Franken, die Sie bei einer Erhöhung von 4 auf 8 Prozent einnehmen, auf diese Fahrzeuge - also auf 20 000 an der Zahl - rückverteilen, kommen Sie in der jetzigen Situation auf eine Rückvergütung in der Höhe von 15 000 Franken. Dann muss ich Ihnen wirklich sagen: Da bekommt einer bald mehr heraus, als er für ein solches Fahrzeug bezahlen muss. Ich meine, da kann etwas nicht stimmen.
Wenn Sie diesen Antrag der Mehrheit durchwinken, müssen Sie dann schon noch einige Korrekturen anbringen. Ich habe gehört, so könne man diesen Antrag sicher nicht umsetzen, man müsse dann noch Korrekturen machen. Ich würde dann dem Antrag schon zustimmen, wenn man noch einige Korrekturen machen würde.
Ich frage Sie nun: Wollen Sie tatsächlich diese Kleinfahrzeuge praktisch gratis abgeben, mindestens jetzt in der nächsten Zeit, und durch die übrigen Fahrzeugkäufer finanzieren lassen? Die Zeche dafür bezahlen Familien mit Kindern, die etwas grössere Autos brauchen und die mit diesen Kleinstfahrzeugen nichts anfangen können, weil sie eindeutig zu wenig Platz aufweisen.
Je länger ich mir die Konsequenzen des Antrages der Kommissionsmehrheit überlege, desto überzeugter bin ich, dass hier die Kommission falschliegt, dass die Kommission hier am Schluss noch etwas angefügt hat, das man so in der Praxis nicht umsetzen kann. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und diese Vorlage hier nicht noch zusätzlich mit dieser Übung, wie sie da am Schluss angefügt wurde, zu belasten.