Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-09
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09
Wortprotokoll
Die Kommission hat von dieser Forderung Kenntnis gehabt, wie ich Ihnen im Eintretensvotum geschildert habe. Bei den Anhörungen ist dieses Anliegen auch unterbreitet worden, wobei es - das muss man sehen - in Kombination zu Absatz 2 Buchstabe d Ziffer 2 steht. Seitens dieser Organisationen ist moniert worden, dass neu auch nichtmitgliederbasierte Organisationen unterstützt werden sollen. Das Ganze ist natürlich unter dem Aspekt des Verteilkampfes um den Kuchen der finanziellen Mittel zu sehen; das ist der Hintergrund.
Nun muss man sehen, dass bei Absatz 2 Buchstabe d Ziffern 1 bis 3 bestimmt wird, welche Mindestvoraussetzungen in der Form der Mitgliederzahl, des Adressatenkreises oder der Anzahl von Austauschaktivitäten erfüllt sein müssen, damit eine Einzelorganisation der ausserschulischen Arbeit in den Genuss von Finanzhilfen zu kommt. Grundsätzlich geht der Anspruch an eine gesamtschweizerisch oder sprachregional tätige Organisation, dass sie zumindest in einer Sprachregion flächendeckend eine Aktivität entfaltet und dass eine bedeutende Anzahl von Kindern und Jugendlichen von den entsprechenden Angeboten profitiert. Da sind also schon gewisse Hürden eingebaut. So ist gemäss dem vorliegenden Gesetzentwurf davon auszugehen, dass dieser letztgenannte Anspruch erfüllt ist, wenn eine Organisation mindestens 500 Kinder und Jugendliche als aktive Mitglieder hat.
Bei den nichtmitgliederbasierten Organisationen, bei welchen aufgrund der Organisationsform - das kann zum Beispiel eine Stiftung sein - oder des Angebotscharakters, zum Beispiel im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, keine formale Mitgliedschaft besteht, hängt die Gewährung von Finanzhilfen von den in Absatz 2 Buchstabe d Ziffer 2 genannten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen ab. Anders als bei den mitgliederbasierten Organisationen ist dies bei den Organisationen gemäss Ziffer 2: Angesichts der Schwierigkeit, die Anzahl der erreichten Kinder und Jugendlichen nicht exakt feststellen zu können - so fehlen auch entsprechende Erfahrungswerte -, lassen sich keine absoluten Zahlen nennen. Die Frage, ob eine grosse Anzahl von Kindern und Jugendlichen erreicht wird, ist aber immer im Kontext der infragestehenden regelmässigen Aktivitäten und des Erfordernisses der gesamtschweizerischen bzw. sprachregionalen Reichweite der Tätigkeit zu beantworten.
Es geht hier schliesslich um die Frage des Verhältnisses von Quantität und Qualität. Wir sind in der Kommission der [PAGE 175] Meinung, dass die Qualität und weniger die Höhe der Zahl der mitwirkenden Personen im Vordergrund sein muss. Deshalb finden wir, dass diese Mindestzahl von 500 Kindern und Jugendlichen richtig ist.
Nun noch ein letztes Wort zur Befürchtung, dass grosse Organisationen wegen dieser neuen Voraussetzungen dann weniger Mittel bekommen könnten: Das sollte angesichts der vorgesehenen Mehrmittel nicht eintreffen. So wurde uns von der Verwaltung bestätigt, dass vom Finanziellen her die Grössenordnung der Unterstützung in etwa gleich wie bis anhin bleiben sollte.
Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag Schwaller abzulehnen.