Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2011-03-09
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Ich lege meine Interessen offen: Als Präsidentin des Initiativkomitees der Initiative "Jugend und Musik" bitte ich Sie, die Initiative anzunehmen und den Gegenentwurf abzulehnen.
Mit der Musikinitiative wollen wir die musikalische Bildung als selbstverständlichen Teil der Grundschule in der Verfassung verankern. Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, spezifisch in Musikschulen gefördert zu werden, und dass besondere Talente gezielt unterstützt werden. Ich bin stolz, dass es uns gelungen ist, in der ganzen schweizerischen Musikszene aus allen Sparten die Kräfte zu bündeln - von der Volksmusik, der Klassik und vom Jazz über die Chor- und Blasmusikverbände bis hin zu den Vertretern der Berufsorchester, Musikschulen und Musikhochschulen. Es sind insgesamt etwa 660 000 Mitglieder, die diese Initiative unterstützen. Das heisst, dass weit über eine halbe Million Menschen in der Schweiz diese Anliegen mittragen, und sie haben nicht nur die schöne Hoffnung, sondern auch die klare Forderung, dass die musikalische Bildung und Ausbildung in unserem Land endlich ernst genommen wird.
Wir freuen uns immer, wenn Kinder musizieren. Mit Stolz und Begeisterung nehmen wir an Musikschulkonzerten teil, zeigen den jungen Musizierenden unser Interesse und geniessen es, wenn Kinderchöre und Jugendensembles unsere Dorffeste verschönern. Dabei vergessen wir oft, dass der Musikunterricht für die Familien ein ziemlich teurer Spass ist.
Elternbeitrag, Instrumentenmiete und Noten machen pro Semester schnell einmal 700 Franken pro Kind aus. In den Gymnasien wird der Musikunterricht stark subventioniert, aber jene, die eine Lehre machen, bezahlen meistens alles aus der eigenen Tasche. So hängt die Möglichkeit zum aktiven Musizieren oft von der Dicke des Portemonnaies der Eltern ab. Es gibt in der ganzen Schweiz keinen anderen Bildungsbereich, der mit einer ähnlichen Zugangssperre leben muss. Hier braucht es ein Umdenken. Die musikalische Bildung soll, davon sind wir überzeugt, behandelt werden wie der Sport. Dank dem Verfassungsartikel zu "Jugend und Sport" steht allen ein breites Angebot zur Auswahl. Die Geräte werden zur Verfügung gestellt, die Leiter entschädigt, und wer begabt ist, wird gefördert. Das Sportzentrum in [PAGE 160] Magglingen steht für Vielseitigkeit und Qualität. Mit einer Vorlage, die gegenwärtig im Parlament behandelt wird, werden die sportlichen Aktivitäten für alle Kinder zwischen fünf und zwanzig Jahren frei zugänglich. Das kostet zwar Millionen, diese sind aber gut angelegt.
Nun sind aber die Parallelen zwischen Sport und Musik frappant. Auch die Musik entwickelt Fertigkeiten unserer Jugend, fördert ihre Entwicklung, verlangt Fleiss und Disziplin und macht erst noch Spass. Zusammen musizieren heisst Rücksicht nehmen, sich einordnen in ein Team und miteinander das Beste geben. In der Musik wie beim Sport leisten die grossen Laienverbände einen enormen Beitrag an die Jugendförderung. Da setzt unsere Initiative an. Sie will das Singen und Musizieren als selbstverständlichen Teil des Schulunterrichts sehen. Wer gerne Musik macht, soll ein Instrument lernen können; wer begabt ist, sollte auch in der Lehre musikalisch gefördert werden.
Der Bundesrat sagt Nein zur Initiative, er anerkennt aber auch, dass unsere Anliegen berechtigt seien und dass die Initiative die Bedeutung der Musik in der schulischen und ausserschulischen Bildung zu Recht aufgreife. Aber er meint, und das hat uns enttäuscht, dass der Bund dafür zu wenig Kompetenz habe, dass die Kantone ja schon dabei seien, diese Aufgabe zu regeln und dass im Kulturförderungsgesetz ja bereits eine entsprechende Forderung vorhanden sei.
Wenn die Kantone die musikalische Bildung über Harmos einführen möchten, dann steht der neue Verfassungsartikel dem nicht im Weg. Aber dieses Konkordat ist noch lange nicht unter Dach und Fach. Es wird gesagt, die Förderung sei im Kulturförderungsgesetz geregelt, aber man stellt fest, dass Artikel 12 des Kulturförderungsgesetzes zwar die musikalische Förderung beinhaltet, sich das aber gemäss Artikel 6 des Kulturförderungsgesetzes auf Aktivitäten von gesamtschweizerischem Interesse beschränkt. Von diesem Kulturförderungsartikel können etwa das Schweizer Jugend-Sinfonie-Orchester oder die Nationale Jugend-Brass-Band der Schweiz profitieren, es geht also um Aktivitäten von gesamtschweizerischem Interesse.
Der Nationalrat zeigte bei seinem Entscheid mehr Musikgehör für die wichtigen Anliegen aller Musikverbände in der Schweiz. Er befürwortet die Volksinitiative über alle Parteigrenzen hinweg - Sie haben es gehört - mit 126 zu 57 Stimmen. Die Initiative ist also auf gutem Weg. Es ist uns klar, dass die Kantone keine Freudensprünge machen und ihre Bildungshoheit bedroht sehen. Es war uns auch klar, dass der Ständerat diesem Aspekt mehr Gewicht geben würde.
Wir danken der WBK, dass die Anliegen der Initianten grundsätzlich als berechtigt anerkannt werden. Nun hat sie aber als vorberatende Kommission einen direkten Gegenentwurf erarbeitet, der leider das Ziel der Initiative schlecht trifft. Die Initiative fordert, dass die musikalische Bildung in der Schule gefördert wird. Sie verlangt, dass alle Kinder die Möglichkeit zum Musizieren haben und dass begabte Kinder gefördert werden. Der Gegenvorschlag will, dass sich Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen einsetzen. Weiter soll der Bund Grundsätze über die ausserschulische Musikausbildung festlegen. Das wäre eine Stärkung der Musikschulen in der Verfassung. Das ist zwar auch wünschbar, aber es ist nicht das eigentliche Ziel der Initianten. Es genügt uns deshalb nicht. Wir wehren uns nicht prinzipiell gegen einen Gegenvorschlag, aber ein Gegenvorschlag muss dem Kern der Initiative gerecht werden.
Es ist schade, dass die Kantone in der Vernehmlassung die Vorlage des EDK-Sekretärs, der die Kompetenz der Kantone massiv beschnitten wähnte, fast unbesehen übernommen haben. Unser Initiativtext sagt klar, dass Bund "und" Kantone die musikalische Bildung fördern - selbstverständlich gemäss ihren Kompetenzen. Der Bund soll zwar Grundsätze festlegen, aber Grundsätze sind Ziele; Umfang und Art der musikalischen Bildung bestimmen die Kantone selbst.
Eine Grundsatzgesetzgebung des Bundes ist notwendig, da die Konkurrenz der musikalischen Bildung durch andere Aktivitäten immer grösser wird. Die Zukunft von Harmos ist sehr ungewiss; Harmos kann nicht als Begründung gegen die Volksinitiative dienen. Ob es auf diesem Weg zu einer gesamtschweizerischen Harmonisierung der musikalischen Bildung kommt, ist fraglich. Die Initiative würde dem aber nicht im Wege stehen.
Weil dieser Aspekt immer wieder vorgebracht wird, halte ich noch einmal fest, dass die Initiative keine konkrete Stundendotation fordert. Die Schwerpunkte der Initiative sind andere: die Sicherstellung der musikalischen Bildung an den Schulen, die Schaffung von Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche beim Besuch des Musikunterrichtes an Schulen, die Begabtenförderung.
Zu den föderalen Bedenken gegenüber der Initiative ist darauf hinzuweisen, dass jede Grundsatzgesetzgebung des Bundes gemäss Artikel 62 Absatz 6 der Bundesverfassung nur unter besonderer Mitwirkung der Kantone erlassen werden darf.
Die Förderung der musikalischen Bildung gehört nicht nur in den Kulturartikel, Artikel 69 der Bundesverfassung, da dieser auf einer anderen Ebene ansetzt und der Umsetzung der Anliegen der Initiative nicht Rechnung trägt. Zudem beschränken Artikel 69 Absatz 2 und das Kulturförderungsgesetz die Aufgaben des Bundes auf die Förderung von Kulturvorhaben von gesamtschweizerischem Interesse. Demnach bedarf es vielmehr eines eigenen Artikels zur musikalischen Bildung.
Die Musik ist wie der Sport ein eigenständiges Fach von übergeordnetem Interesse. Der Musikunterricht im Grundschulunterricht ist wichtig im Sinne einer Grundausbildung. Er fehlt allerdings weitgehend in der Berufsbildung. Die musikalische Bildung entwickelt sich aber nur durch eigenes Musizieren. Dieses geschieht weitgehend ausserhalb der Schulen und findet vielerorts nur minimale Unterstützung. Der Bund kann sich auch nicht ernsthaft der qualifizierten Ausbildung der Lehrpersonen eines anerkannten und wichtigen Schulfachs entziehen. Deshalb muss er auch hier tätig werden.
Die Volksinitiative "Jugend und Musik" ist keine Kultur-, sondern eine Bildungsinitiative und verlangt klar, dass Bund und Kantone die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördern. Der Gegenentwurf statuiert mit Absatz 1 für die Kantone und den Bund eine blosse Zielnorm. Damit verpflichtet er die Kantone und den Bund noch nicht zu gesetzlichen Schritten. Der Gegenentwurf will nicht die Förderung der musikalischen Bildung, sondern nur Grundsätze für die aussermusikalische Ausbildung festlegen. Das allein reicht aber nicht aus. Aus den genannten Gründen können wir dem Gegenentwurf so nicht zustimmen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der vielen Menschen, die hinter diesem Anliegen stehen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und den Gegenentwurf abzulehnen.