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Fetz Anita · Ständerat · 2011-03-09

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die Initiative ist für uns alle, um bei den Worten des Kommissionssprechers zu bleiben, edel und sympathisch - auch für mich.

Ich äussere mich jetzt nicht zum Inhalt der Initiative. Kernpunkt unserer Auseinandersetzung und Grund dafür, dass wir unterschiedliche Sichtweisen haben, ist die Frage der Verfassungsmässigkeit. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission geht davon aus, dass die Verfassungsmässigkeit nicht gegeben sei.

Was Kollege Bürgi gesagt hat, ist richtig: Entscheidend ist, wer was macht. Nun kenne und schätze ich die juristische Brillanz von Kollege Bürgi, aber in diesem Fall, das muss ich sagen, hat er eine selektive Wahrnehmung, was ja vorkommen kann. Er hat aus dem Kommentar, den Professor Schweizer zu Artikel 69 der Bundesverfassung geschrieben hat, zitiert, und zwar eine ganz bestimmte Stelle. Sie müssen aber wissen, dass Professor Schweizer auch ein Gutachten für die Initianten erstellt hat, in dem er bestätigt, dass die Forderungen der Initiative zur Bildungsverfassung passen, weil sie das Primat der Kantone im Schulbereich nicht infrage stellen. So viel zur juristischen und verfassungsmässigen Seite der Frage.

Nun noch ein Wort zum Kommissionssprecher, der diese Frage ja auch sehr ausführlich diskutiert hat: Man muss an dieser Stelle einfach einmal festhalten, dass Professor Ehrenzeller kein Monopol hat, wenn es darum geht zu definieren, was die Bildungsverfassung für jeden neuen Fall im Einzelnen bedeutet. Ich halte fest: Das Gutachten von Professor Schweizer sagt, dass die Initiative mit der Bildungsverfassung absolut kompatibel ist.

Ein letzter Punkt: Die EDK und die Erziehungsdirektoren repräsentieren die Kantone. Ich möchte aber schlicht und einfach daran erinnern, dass das Volk durchaus gleichwertige Ziele auf Verfassungsebene integrieren kann. Es ist immer noch die Bevölkerung, die abstimmt, die die demokratische Basis der Kantone darstellt, das sind nicht ausschliesslich die Erziehungsdirektoren. In diesem Sinn können Sie sich also problemlos für die Initiative einsetzen, es gibt da keine verfassungsmässigen Probleme.

Ich bin überzeugt, dass es der Inhalt und die Sache wert sind, deshalb werde ich den Antrag Egerszegi-Obrist unterstützen.