Niederberger Paul · Ständerat · 2011-03-09
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09
Wortprotokoll
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 14. September 2010 die Standesinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum beschlossen. Aufgrund des eingereichten Textes sehen Sie, dass die Bundesversammlung ein generelles Vermummungsverbot erlassen soll. Es wird aber gleichzeitig auch verlangt, dass in bestimmten Fällen Ausnahmen zu schaffen wären. Die SPK hat dieses Geschäft beraten und sieht keinen Handlungsbedarf.
Ich fasse die Hauptargumente der Standesinitiative wie folgt zusammen: Es soll erreicht werden, dass Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, generell identifizierbar sind. Es gehöre zum Verständnis unserer Kultur, dass das Gesicht erkennbar sei. Ausnahmen seien in einem zeitlichen und sachlich definierten Rahmen wie z. B. der Fasnacht - diese ist ja heute in der Zentral- und Ostschweiz vorbei, eine Ausnahme bildet noch Basel - möglich. Eine Ausnahme könnte den Sankt-Nikolaus-Brauch betreffen, der an verschiedenen Orten in unserem Land regelmässig ausgeübt wird. Schliesslich könnte eine Ausnahme auch aus gesundheitlichen Gründen akzeptiert werden. Bei der Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen seien deshalb die notwendigen Ausnahmen zu bestimmen. Auch Sicherheitsüberlegungen würden für die Erkennbarkeit des Gesichtes von Personen im öffentlichen Raum sprechen. So weit die Zusammenfassung der Hauptargumente der Standesinitiative.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnte in seiner Stellungnahme vom 11. August 2010 die Standesinitiative ab. Es wären verschiedene Ausnahmeregelungen notwendig, und der Regierungsrat sieht ebenfalls verschiedene Vollzugsprobleme. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die kantonale und kommunale Ebene, wo eben sinnvolle Integrationsbestimmungen notwendig seien.
Am 21. Februar 2011 hat Ihre SPK eine Anhörung durchgeführt. Es war eine Vertreterin des Grossen Rates des Kantons Aargau anwesend. Die vertiefte Fragestellung und Argumentation brauchte gegen eine Stunde Zeit.
Die Standesinitiative enthält zwei Elemente. Das erste Element ist das Verbot der religiös motivierten Gesichtsverhüllung, eben zum Beispiel für die Burka. Beim zweiten Element geht es um ein generelles Vermummungsverbot. Nach gewalteter Diskussion hat die Kommission festgestellt, dass das religiös motivierte Element äusserst selten anzutreffen ist und auch in unserem Land kein Problem darstellt. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird hier nicht erkannt. Ein Verbot würde allenfalls eine Gruppe von Touristinnen aus islamischen Ländern treffen. Wir haben dann auch gefragt, wie viele Menschen in der Schweiz eigentlich ständig eine Burka tragen. Man spricht von einer Grössenordnung von 100 bis 150 Personen.
Nun zum zweiten Element, das ist das generelle Vermummungsverbot, wofür ja die Kantone zuständig sind: Es wurden deshalb staatsrechtliche Bedenken geäussert. Wenn es um die Sicherheit geht, sind die Kantone zuständig, und wir fragen Sie, ob via Bundesgesetz in die Polizeihoheit der Kantone eingegriffen werden kann. Die Kommissionsmehrheit ist ganz klar der Auffassung, dass wir das nicht können. Es wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Ihre Kommission stellt weiter fest, dass in verschiedenen Kantonen bereits Vermummungsverbote bestehen, meist im Rahmen der Polizeigesetze. Es wird aber auch festgestellt, dass bei einer Grosszahl von Demonstrationen, wenn eben grössere Gruppen von Vermummten auftreten, die Durchsetzung des Verbotes problematisch wird.
Es stehen bereits heute alle Möglichkeiten zur Verfügung, um z. B. bei Grenz- oder anderen Personenkontrollen im öffentlichen Raum die Enthüllung von Gesichtern und somit die Identifikation einer Person erwirken zu können. Der Staat muss das Tragen von Gesichtsschleiern weder in der Schule noch sonst im Staatsdienst akzeptieren. Die Kantone und die Gemeinden dürfen beim Zugang zu staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen auf der Erkennbarkeit des [PAGE 186] Gesichts und auf der Identifikation beharren. Ebenso dürfen Arbeitgeber darauf bestehen, dass ihre Angestellten das Gesicht bei der Arbeit gegenüber der Kundschaft und den Arbeitskolleginnen und -kollegen zeigen.
Auf Antrag unseres Kollegen Hêche haben wir am 21. Februar, also am Tag, an dem wir unsere Kommissionssitzung hatten, auch ein Schreiben an Bundesrätin Sommaruga verfasst und sie aufgefordert, zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Die erste Frage lautete, inwiefern bzw. in welchen Situationen das Tragen von Kleidungsstücken, die den Körper oder das Gesicht ganz oder teilweise bedecken, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei. In einer Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz wird uns zur Antwort gegeben: "Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Kantone" - jetzt kommt der springende Punkt -, "die gemäss Artikel 57 Absatz 1 BV 'im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung' sorgen. Die sogenannte Polizeihoheit kommt dabei in erster Linie den Kantonen zu."
Weiter wurde danach gefragt, inwiefern bereits Vermummungsverbote bestünden. Wir haben eine Übersicht darüber erhalten, welche Kantone bereits eine solche Bestimmung haben. Es hat sich gezeigt, dass es vor allem die Kantone mit grösseren städtischen Zentren sind, die bereits ein Vermummungsverbot haben. Die kleineren Kantone haben ein solches Verbot nicht; es gibt aber einzelne Kantone, die jetzt daran sind, ein Gesetz zu erarbeiten. Es waren vor allem auch die kleinen Kantone, die gemeldet haben, dass die Vermummung in ihrem Alltag gar kein Problem ist, weil bei ihnen nie solche Demonstrationen stattfinden, und dass sie es eigentlich gar nicht notwendig finden, dass man jetzt auf Bundesebene legiferiert.
Ganz interessant sind die Aussagen einzelner Polizeikorps, gerade die Aussagen von Polizeikorps grosser Kantone wie Bern oder Zürich. Die Kommandanten dieser Polizeikorps, die an der Front sind, sagen Folgendes: Wenn Demonstrationen stattfinden und eine grössere Anzahl Vermummter auftritt, ist es für die Polizeiorgane sehr problematisch, diese aus der Mitte der Demonstranten herauszuholen. Damit es nicht zu einer Eskalation kommt, braucht es wirklich ein gutes Gespür, eine gute Taktik und ein gutes Dispositiv der Polizei. Diesbezüglich würde eine Gesetzgebung des Bundes überhaupt nichts bringen. Bei solchen Grossdemonstrationen ist es eben wie gesagt notwendig, dass die Polizei das richtige Gespür hat und richtig reagiert, um Eskalationen zu verhindern.
Die vierte Frage an Frau Bundesrätin Sommaruga war: Sieht der Bund in diesem Bereich überhaupt Handlungsbedarf? Der Bund sieht generell keinen Handlungsbedarf. Dieser Einschätzung hat sich Ihre vorberatende Kommission angeschlossen. Wie Sie gehört haben, beantragt sie Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Es liegt ein Minderheitsantrag vor; die Hauptbegründung hiezu werden Sie von Kollege Maximilian Reimann hören. Er sagt, die Initiative sei einfach generell ein Beitrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Ich muss aber gleich etwas einwenden: Der Minderheitsantrag blendet die Frage der Zuständigkeit komplett aus und erwähnt nicht, dass wir, wenn wir ein solches Verbot erlassen wollten, die Bundesverfassung ändern müssten.