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Suter Marc F. · Nationalrat · 2001-05-08

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Immer wieder wird in der Diskussion unterschlagen, dass es bei der AHV auch um eine Hinterlassenenversicherung geht; da sind natürlich in erster Linie die Witwen angesprochen. Auch ist die AHV keine Beletage-Versicherung, sondern eine Grundversicherung, die als erste Säule den Existenzbedarf decken soll. Gemessen an dieser Ausgangslage scheint unserer Fraktion, dass man sich zunächst die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Anträge noch einmal vor Augen führen muss. Wenn es so läuft, wie all jene es wollen, die die Witwenrente auf ein kleines Restchen zusammenstutzen möchten, dann wäre diese AHV-Revision eine Revision auf dem Buckel der Frauen. Warum? Die Heraufsetzung des Rentenalters auf 65 Jahre macht 500 Millionen Franken aus, der Antrag der Kommissionsmehrheit zur Neuregelung der Witwenrenten ebenfalls fast eine halbe Milliarde Franken. Sie sehen also: Unter dem Strich wird hier fast eine Milliarde Franken vornehmlich auf dem Buckel der Frauen zur Sanierung der AHV eingesetzt - und das kann nicht richtig sein.

Nun, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass die soziale Realität es nicht zulässt, hier bei der Regelung der Witwen- und Witwerrenten eine radikale Änderung vorzunehmen. Mir scheint auch wichtig zu sein, was das Bundesgericht in der Scheidungspraxis zu dieser sozialen Ausgangslage und Realität sagt: In seiner langjährigen Rechtsprechung hat es immer wieder bekräftigt, dass der Ehepartner, der im 46. Altersjahr nicht entweder in das Erwerbsleben eingegliedert ist oder zum dannzumaligen Zeitpunkt wiedereingegliedert werden kann, auf dem Arbeitsmarkt praktisch keine Chancen hat, auf einen grünen Zweig zu kommen, also keine Möglichkeit mehr hat, ein hinreichendes Erwerbseinkommen zu erzielen, was im Scheidungsrecht Anspruch auf eine lebenslange Unterhaltsrente gibt.

Die noch immer vorherrschende soziale Realität ist die, dass die allermeisten Witwen die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht schaffen können, und zwar wegen der herkömmlichen Rollenverteilung, die noch längere Zeit in den weitaus meisten Fällen gelten wird. In der Regel sind es halt auch die Frauen, die den Ehepartner verlieren, und nicht die Männer. Das hat damit zu tun, dass sie eine höhere Lebenserwartung haben und in der Regel jünger sind als ihre Partner.

Ein Aspekt, der in der Diskussion auch zu wenig zur Sprache kam, ist das Vertrauen der Versicherten in eine einmal getroffene Lösung. Über ein Drittel der Ehen wird heute geschieden. Denken Sie an all die Scheidungskonventionen, die gestützt auf die geltende und voraussehbare Rechtslage gestaltet werden und bei denen man gerade dem Todesfall sehr bewusst Rechnung trägt und die Rentenverpflichtungen entsprechend ausgestaltet. Alle Betroffenen sollen nun vor eine radikal andere Situation gestellt werden. Das kann nicht richtig sein.

Unsere Fraktion hat sich bemüht, aus den verschiedenen Modellen, die vorgeschlagen wurden, jenes zu wählen, das einen Sparbeitrag beinhaltet und der sozialen Wirklichkeit gerecht wird. Das einzige Modell, das diesen beiden Vorgaben einigermassen Rechnung trägt, ist der Antrag der Minderheit II (Guisan). Dieser Antrag beinhaltet eine Einsparung von 120 Millionen Franken und belässt das geltende Recht bei Ehepaaren mit Kindern. Das erscheint verkraftbar. Ich erinnere an den gestrigen Beschluss, den Beitragssatz für Selbstständigerwerbende von 8,1 auf 7,8 Prozent herabzusetzen. Diese Herabsetzung macht über 60 Millionen Franken im Jahr aus. Ich erwähne dies, damit man auch hier die finanziellen Grössenverhältnisse im Auge behält.

Der Antrag der Mehrheit wie auch die Nachbesserung durch den Antrag der Minderheit III (Meyer Thérèse) ändern nichts daran, dass hier neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Der Antrag Ihrer Minderheit, Frau Meyer Thérèse, ist gut gemeint, aber es trifft die Mütter, die ihre Kinder in jungen Jahren hatten, hart, wenn sie Witwen werden. Sie gehen nämlich leer aus, und diese Tatsache lässt sich auch mit schönen Worten nicht wegreden. Wie eine Studie unter Leitung unseres Kollegen Gutzwiller ergeben hat, sind es gerade die Frauen, die jung Mutter werden, die in der Regel über ein tiefes Bildungsniveau, eine schlechte berufliche [PAGE 438] Eingliederung und entsprechend verminderte Erwerbschancen verfügen; sie müssen also von vornherein auch wiederum im ganzen Vorsorgesystem untendurch. Von diesen Frauen soll nun wieder ein Sonderopfer verlangt werden, weil man bei der finanziellen Architektur dieser Sparübung zur Witwenrentenregelung die Mitte treffen will. Wir lehnen das ab.

Ein Wort noch zu den Übergangsbestimmungen gemäss Antrag der Minderheit II: Wir denken, dass diese Übergangsbestimmungen noch nicht ausgereift sind. Noch heute ist es auch bei vielen kinderlosen Paaren eine Realität, dass der eine Ehepartner nicht berufstätig ist, weil er oder sie beispielsweise einen behinderten Partner zuhause pflegt. Diese können dann auch in eine finanzielle Härtesituation geraten, wenn dieser Wechsel zu schnell vorgenommen wird.

Ich muss hier also im Hinblick auf die ständerätliche Beratung eindringlich darauf hinweisen, dass die Übergangsfrist von drei Jahren - ich verweise auf Seite 30 der Fahne - nicht ausreichend ist. Es bedarf einer wesentlich längeren Bestandesgarantie. Auch kinderlose Ehepaare müssen sich einrichten können, müssen ihre Vorsorge umgestalten können, um dieser neuen Rechtslage Rechnung tragen zu können. Das ist meines Erachtens ein ganz wichtiger Aspekt.

Mit diesem Vorbehalt, der im Hinblick auf die Beratung des Ständerates angebracht wird, kann sich die Mehrheit unserer Fraktion hinter den Antrag der Minderheit II stellen. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zu folgen.