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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-16

Wortprotokoll

Wir haben ja verschiedentlich festgestellt, wie es zur Dotierung dieser Gefässe - geografisch-topografischer Lastenausgleich und soziodemografischer Lastenausgleich - gekommen ist. Die 50/50-Prozent-Aufteilung ist nicht ungerecht. Als ungerecht [PAGE 462] könnte man es bezeichnen, wenn man es aus einer anderen Optik betrachten würde, nämlich so, dass man sagt: Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist das Folgeinstrument des Finanzkraftindexes, und der andere Lastenausgleich ist neu dazugekommen, und es ist eigentlich nicht ganz klar, warum der gleich dotiert sein soll. Aber man hat sich politisch auf 50/50 geeinigt. Das ist klar auch bei den Kantonen abgestützt und wird von ihnen auch klar mitgetragen. Wir haben heute schon festgestellt, dass die effektiven Sonderlasten ja nur ein Kriterium sind, um diese Gefässe zu dotieren, dass die Tragbarkeit noch eine viel entscheidendere Rolle spielt.

Wenn Sie jetzt argumentieren, die 112 Millionen Franken - ich werde zu diesen noch etwas sagen - müssten dem soziodemografischen Lastenausgleich zukommen, weil sie für die Städte seien, dann können wir mit der Diskussion wieder von vorne beginnen. Wenn man diese 112 Millionen in dieser Art und Weise falsch zuteilen würde, würden sie ja neun Kantonen zukommen, die heute soziodemografischen Lastenausgleich beziehen, wobei siebzehn Kantone, die auch grosse Städte mit entsprechenden Lasten haben, nichts davon hätten. Es gibt also keinen direkten Konnex zwischen städtischen Lasten und eben dieser Zuteilung der 112 Millionen Franken. Wenn Sie das so machen, dann wollen Sie eigentlich das System, das sich bewährt hat und das ja alle - zumindest bis jetzt - unterstützt haben, durch die Hintertüre umgehen. Dann sagen Sie: In diesem Fall möchten wir den soziodemografischen Lastenausgleich mit mehr Mitteln versehen als den geografisch-topografischen.

Aber warum haben wir diese 112 Millionen bzw. 400 Millionen Franken als Fehlbeträge in der Globalbilanz? Weil man den Kantonen nicht die Leistungen zugestanden hat, die ihnen eigentlich nach Globalbilanz hätten zugestanden werden sollen. Das ist die Situation. Es sind nicht nur Mittel aus dem Ressourcenausgleich, sondern auch aus dem Lastenausgleich; die 112 Millionen Franken bestehen aus etwa 81 Millionen Ressourcenausgleichsmitteln und 30 Millionen Franken Lastenausgleichsmitteln. Das Geld, um die Globalbilanz wieder auszutarieren, und zwar für alle Kantone, stammt also eigentlich aus beiden Töpfen. Wenn diese 112 Millionen Franken fehlen, dann fehlen sie anteilsmässig in allen Kantonen, nicht nur in den Kantonen, die soziodemografische Lasten haben. Das ist eigentlich das Konzept.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Vischer) abzulehnen und jetzt keine Verschiebung in den Gefässen vorzunehmen.

Dann noch zum Antrag der Minderheit II (Schwander): Noch einmal - wenn die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage wächst, also wenn die Erträge aus Einkommenssteuern, Vermögenssteuern und Gewinnsteuern wachsen, dann ist es selbstverständlich, dass auf der anderen Seite das Volumen wächst, das man für die Ausgleichszahlungen brauchen kann. Das ist ja der Meccano, den wir haben, und das ist ein gutes Zeichen. Wenn sich das erhöht, zeigt dies, dass wir in der Schweiz eine hohe bzw. eine wachsende Wirtschaftskraft haben. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II (Schwander) zustimmen, dann machen Sie im Ressourcenausgleich eine Reduktion um 112 Millionen Franken. Um dann die Haushaltneutralität herzustellen, müssen Sie entsprechend im Lastenausgleich Mittel einschiessen. Sie machen also eine Umverteilung vom Ressourcenausgleich zum Lastenausgleich, und Sie machen eigentlich nichts anderes, als den Lastenausgleich in diesem Ausgleichsgefäss überzudimensionieren.