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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-16

Wortprotokoll

Dieser Antrag impliziert, dass den Gemeinden und den Städten zum Teil Mittel aus dem Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden. Das ist nicht so. Die Mittel aus dem Ressourcen- und Lastenausgleich gehen an die Kantone. Das ist auch ganz klar auf Gesetzesstufe festgelegt, in Artikel 9 Absatz 4 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Das gilt für den Ressourcenausgleich, und das gilt für die Lastenausgleichsgefässe insgesamt. Diese Mittel werden den Kantonen direkt und ohne Zweckbindung zugeteilt. Es liegt dann in ihrer Verantwortung, die Mittel zu verwenden. Das heisst, es besteht eine Zweckfreiheit der Mittel.

Es war aber immer das Anliegen des Bundes, dass die Kantone ihrerseits ihre Finanzausgleichssysteme anpassen und entsprechend den Aufgaben, die sie weitergeben, selbstverständlich auch die Finanzen weitergeben. Das heisst aber nicht, dass es in der Kompetenz des Bundes liegt, Regelungen zu erlassen, wie die Kantone ihre Finanzausgleichssysteme zu gestalten haben. Das kann es nicht sein. Die direkten Ansprechpartner des Bundes sind die Kantone und nicht die Gemeinden und die Städte. Der Bund hat kein Recht, den Kantonen vorzuschreiben, wie sie die Ausgleichsgefässe zu regeln haben.

Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.