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Lang Josef · Nationalrat · 2011-03-17

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2011-03-17

Wortprotokoll

Ich will auf drei Fragen eingehen: erstens auf die Schweiz und den Nahen und Mittleren Osten, zweitens auf die Neutralität und die Uno, drittens auf das Verhältnis von nationalem und internationalem Recht. [PAGE 516] Zuallererst aber will ich, auch im Namen der Fraktion, Dick Marty die grösste Anerkennung für seinen Kosovo-Bericht aussprechen, den er im Auftrag des Europarates ausgearbeitet hat. Die Grünen unterstützen selbstverständlich die in diesem Zusammenhang von der APK eingereichte Motion.

Niemand konnte den demokratischen Aufbruch in der arabischen Welt voraussehen. Trotzdem ist es richtig und wichtig, die Sichtweise des Berichtes mit den aktuellen Entwicklungen zu vergleichen. Der Bericht enthüllt eine Schwäche, welche der Westen insgesamt und insbesondere die EU hatten: Er legt ein übermässiges Gewicht auf Stabilität. Das hängt mit der Abwehr von Flüchtlingen und der Sicherung der Energieversorgung zusammen. Besser als der Westen insgesamt steht die Schweiz bezüglich des Nahost-Konflikts da: Sie beharrte stärker auf Rechtsgrundsätzen gegenüber Machtverhältnissen. Jetzt bestätigen die veränderten Kräfteverhältnisse die schweizerische Aussenpolitik.

So schlecht wie die meisten westlichen Länder steht die Schweiz aber in Sachen Rüstungs- und Bunkerexporten zugunsten von arabischen Potentaten da. Leider ist diese Frage - zumindest im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen - realpolitisch wichtiger als die Diplomatie.

Eines der stärksten Kapitel des aussenpolitischen Berichtes ist jenes über die Neutralität. Die Grundaussage lautet: Neutralität ist kompatibel mit Universalität. Folgerichtig hat die Uno ein grosses Gewicht. Nicht folgerichtig sind hingegen das am Schluss dieses Kapitels betonte Mitmachen bei Partnership-for-Peace-Programmen der Nato und die andernorts erwähnte Beteiligung bei G-20-Aktivitäten. Die Nato und die G-20 sind Sonderbünde der Reichen und Mächtigen dieser Welt. Sie konkurrenzieren die Uno, den einzigen universell legitimierten Bund.

Die Minderheit Schlüer baut einen Gegensatz zwischen nationalem und internationalem Recht auf, wie wenn die Schweiz nicht der Welt angehören würde. Kürzlich, am 7. Februar, feierten wir den vierzigsten Geburtstag des Frauenstimmrechts. Wissen Sie, was den Bundesrat 1969 dazu brachte, dem Parlament und dem Volk die politische Gleichberechtigung der Frauen zu beantragen? Als die Schweiz 1963 dem Europarat beitrat, konnte sie wegen dem fehlenden Frauenstimmrecht die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnen. Als sie dann 1968, in dem Jahr, das auch das Internationale Jahr der Menschenrechte war, beschloss, die EMRK mit dem Vorbehalt des Frauenstimmrechts zu unterzeichnen, brachte das das Fass zum Überlaufen. Unter dem dreifachen Druck der alten Frauenbewegung, der neuen Frauenbewegung und der Europäischen Menschenrechtskonvention blieb dem Schweizer Männervolk nichts anderes mehr übrig, als das internationale Recht ins nationale Recht zu überführen.

Lehnen Sie - dies drängt sich nicht zuletzt im Hinblick auf diese Erfahrung auf - den Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion ab!