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Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-15

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-15

Wortprotokoll

Bei Absatz 3 geht es darum, die GPDel der Finanzdelegation gleichzustellen. Bisher hat die Finanzdelegation laufend die Beschlüsse des Bundesrates samt Anträgen, Beilagen und Mitberichten erhalten. Neu soll das auch für die GPDel gelten.

Der Bundesrat ist mit dieser Gleichstellung grundsätzlich einverstanden. Er möchte aber zwischen als geheim klassifizierten und nicht als geheim klassifizierten Geschäften unterscheiden und bei den als geheim klassifizierten Geschäften nur die Beschlüsse herausgeben. Das würde bedeuten, dass die GPDel zu diesen Geschäften - gerade das sind jene, die ihre Oberaufsicht betreffen - jeweils einzeln die zugehörigen Unterlagen, also die Anträge und Mitberichte, explizit verlangen müsste. Nach der Meinung des Bundesrates könnte die GPDel diese gemäss Absatz 2 jeweils nur vor Ort einsehen und müsste sie abschreiben. Ich erwähne noch einmal den Zeitaufwand, den das mit sich bringen würde.

Die vom Bundesrat beantragte Unterscheidung zwischen als geheim klassifizierten und nicht als geheim klassifizierten Unterlagen ist unseres Erachtens nicht zielführend und führt zu unnötigen Erschwernissen, die sich nicht rechtfertigen lassen. Die GPDel hat durch ihre langjährige Praxis bewiesen, dass sie in der Lage ist, für die sichere Aufbewahrung der geheimen Unterlagen und für den Schutz der darin enthaltenen Informationen zu sorgen. Das Parlament kann das jedenfalls für sich in Anspruch nehmen, auch wenn es bei gewissen Departementen in jüngster Zeit nicht immer der Fall war. Ich habe vorhin die Liste der Unterlagen, die wir haben, erwähnt. Ich bin schon lange in dieser Delegation, und es hat noch nie ein Leck gegeben.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Kommission die heutige Formulierung durch die ausdrückliche Erwähnung der Anträge ergänzen möchte. Zwar ist es heute Praxis, dass der Bundesrat beziehungsweise die Bundeskanzlei der Finanzdelegation - entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, Herr Präsident der Finanzkommission - stets automatisch auch die Anträge zustellt, doch aufgrund der Praxisänderung des Bundesrates in Bezug auf die klare Trennung zwischen Anträgen und Mitberichten ist nicht auszuschliessen, dass der Bundesrat die Anträge der Finanzdelegation künftig nicht mehr zustellen kann. Auch deshalb braucht es diese Präzisierung.