Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-03-16
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16
Wortprotokoll
Ich bedanke mich bei Kollege Bieri, dass er meine damalige Position in Erinnerung gerufen hat. Ich war damals in den Beratungen des geltenden Radio- und Fernsehgesetzes für eine flexible Lösung, was diese Gebührenanteile zugunsten der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter betrifft, und zwar in einer Bandbreite zwischen 3 und 5 Prozent. Wir sind dann dem Nationalrat gefolgt und haben diese fixen 4 Prozent der Gebührenanteile im Gesetz festgelegt. Was heisst das? Was ist der Wille des Gesetzgebers?
Seit Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes, also seit dem 1. April 2007, sind 4 Prozent der Gebühreneinnahmen für die Lokalradios und die regionalen Fernsehen mit Konzession und Leistungsauftrag reserviert. Diese Gelder gehören gemäss dem Willen des Gesetzgebers den lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstaltern.
Nun, diese kämpfen zurzeit gegen viele Schwierigkeiten. Die Werbeflaute nach der Wirtschaftskrise des vorletzten Jahres ist bekannt und geht weiter, die Werbung hat sich nicht zu 100 Prozent erholt. Die Online-Konkurrenz ist sehr stark. Die im Gesetz vorgesehene asymmetrische Werbeordnung, die die Privaten gegenüber der SRG ein bisschen bevorzugt hätte, ist inzwischen praktisch verschwunden: Die SRG darf auch Alkoholwerbung machen, und die Werbezeiten usw. sind fast angeglichen worden. Diese Veranstalter schwimmen also sicher nicht im Geld, und eigentlich erwarten sie, dass ihnen diese Gelder gemäss dem Willen des Parlamentes ausbezahlt werden.
Warum habe ich dem Postulat Bieri trotzdem zugestimmt und es sogar mitunterschrieben? Weil die gesetzliche Grundlage für diese Verteilung der Gelder fehlt. Das Gesetz sagt, dass die Veranstalter das Geld bekommen, sobald sie die Konzession bekommen haben. Diese berühmten 67 Millionen Franken, die nicht ausbezahlt wurden, stammen aus verschiedenen Töpfen. Diese Summe hat sich aber zum grossen Teil im normalen Zeitablauf zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Erteilen der Konzessionen angehäuft, obwohl es dafür auch ein paar andere Gründe gibt, die Kollege Bieri auch erwähnt hat und die vielleicht auch ohne Gesetzesänderung berücksichtigt werden könnten. Es braucht aber eine Gesetzesänderung. Wenn wir jetzt diese Teilrevision vornehmen, die das Gebühreninkasso anbetrifft, wie wir es in der soeben angenommenen Motion 10.3014 verlangen, könnten wir auch die Problematik der Gebührenauszahlungen entsprechend beheben. Das Postulat Bieri zeigt uns einen Weg - natürlich nicht den einzig möglichen -, [PAGE 274] aber ich kann dem Grundsatz zustimmen, dass die Gelder, die wirklich nicht den einzelnen Veranstaltern ausgerichtet werden können, an die Branche gehen, und dies eigentlich zugunsten der Allgemeinheit und des Publikums. Das ist sicher eine Überlegung wert.
Ich möchte dem Bundesrat für die Annahme des Postulates danken und sagen, man möge in der Anwendung - dann, wenn es um konkrete Lösungen gehen wird - nicht vergessen, dass die einzelnen Veranstalter ihre Pflicht getan haben und gemäss Gesetz auch gut behandelt werden sollten. Wenn wir versuchen, dieses Problem mit einer Stiftung zu lösen, dann sollte diese Stiftung eigentlich möglichst von der Branche selber getragen werden. Es sollte eine unbürokratische Lösung sein, die nicht mit Bundesinstitutionen zu vergleichen ist.
Ich unterstütze also das Postulat Bieri.