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preparatory:AB 117644

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Zu den Absätzen 1 und 4: Es geht hier um einen ganzen Normenkomplex, nämlich um Artikel 962 und 962a OR, um die Artikel 207b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und Artikel 78d des Steuerharmonisierungsgesetzes. Wenn in Artikel 962 Absatz 1 die Möglichkeit, den Jahresabschluss ausschliesslich nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung zu erstellen, gestrichen wird, sind Folgeanpassungen in den erwähnten Gesetzesbestimmungen notwendig. So müssten in Artikel 962a Absatz 1 die Ziffer 2 gestrichen und Absatz 4 angepasst werden. Wir stimmen dem Beschluss des Nationalrates zu.

Zu Absatz 5: Im Nationalrat wurde beschlossen, dass die Börse bestimmen kann, welche anerkannten Standards bei ihr angewendet werden sollen. Gemäss der Fassung von Bundesrat und Ständerat beschliesst der Bundesrat, welche Standards angewendet werden müssen. Ihre Kommission hält dies noch immer für richtig, weil die Schweizer Börse keine staatliche Einrichtung ist, sondern eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, an der beispielsweise die UBS und die CS 30 Prozent der Aktien halten. Der Bundesrat ist das demokratisch legitimierte Exekutivorgan für den Erlass wichtiger Ausführungsbestimmungen. Er kann auf zukünftige Entwicklungen ausreichend schnell reagieren. Die Verordnung des Bundesrates entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern es wird mit der Börse, der Finma, der Revisionsaufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Justiz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung zusammengearbeitet. Deshalb hält Ihre Kommission an der ständerätlichen Version fest.

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