Bieri Peter · Ständerat · 2011-03-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Diesen vier bzw. mit der Motion der KVF fünf Geschäften geht eine nicht gerade erfreuliche Geschichte voraus. Die vorliegende Motion ist das einvernehmliche Ergebnis einer Lösung, die darauf zurückgeht, dass ich Ihnen im letzten Sommer beantragte, die vier Motionen unserer Kollegen der vorberatenden Kommission zuzuweisen. Es ist ja wohl kein Geheimnis, wo diese Motionen ursprünglich herkommen - zu laut und zu aggressiv waren die Töne, mit welchen dieser Verband seine Mitglieder auffordern wollte, die Gebühren nicht mehr zu bezahlen. Dass dabei eine eigentliche Hetze gegenüber dem Unternehmen Billag und seinen Mitarbeitern entfacht wurde, welche nicht mehr machen, als den gesetzlichen Auftrag auszuführen, ist nicht gerade ein Vorzeigestück eines reifen Staatsverständnisses. Der Umstand, dass ich mit meinem Lösungsvorschlag, die Sache in aller Ruhe und Gründlichkeit in der zuständigen Kommission anzuschauen, auf wenig freundliche Art mit dem Vorwurf angegriffen wurde, dies sei ein "plumpes Manöver", und der weitere Umstand, dass dieser Verband sich darauf verstieg, solche Anschuldigungen in der Zeitung zu publizieren, haben mich echt getroffen. Dass man dabei auch noch das Zuger Gewerbe aufforderte, man möge mich dann abwählen, ist mehr als schlechter Geschmack, aber lassen wir das diesen Leuten.
Ich darf daran erinnern, dass wir das RTVG 2007 totalrevidiert haben. Artikel 68 wurde damals folgendermassen formuliert: "Die Empfangsgebühr ist pro Haushalt oder Geschäftsstelle unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte nur einmal geschuldet." Artikel 58 der Verordnung regelt dann, wie der private, der gewerbliche und der kommerzielle Empfang geregelt werden. Ich möchte daran erinnern, dass diese Regelung in der parlamentarischen Beratung bei uns unbestritten blieb. Sie ist geltendes Recht, und daran hat man sich zu halten.
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Wenn sich nun ein Teil der Gebührenpflichtigen weigert, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, so entsteht ein Unrecht, und diejenigen, die bezahlen, haben in der Konsequenz letztlich für dieses Manko aufzukommen. Ein solches Verhalten ist doppelt unkorrekt. Es kann nicht angehen, dass z. B. die kinderreiche Familie oder die wenig begüterte Rentnerin den Betrag aufbringen muss, den das Gewerbe nicht bezahlen will. Für mich ist das ein mehr als sehr, sehr seltsames Gerechtigkeitsverständnis.
Nun ist uns ja allen klar, und wir haben auch Verständnis für das Problem, dass der kleine Gewerbe- oder auch Landwirtschaftsbetrieb oder der Arzt in seiner Praxis mehrfach den vollen Betrag bezahlen müsste; ich habe dieses Verständnis übrigens auch im Gespräch mit dem Präsidenten der Billag und dem früheren SRG-Generaldirektor besprechen können. Mit der vorliegenden Motion, die den Ball für ein neues System gemäss dem bundesrätlichen Bericht aufnimmt, kann ein gangbarer Weg gefunden werden. Dass auch dieser dereinst nicht ohne Widerstand umgesetzt werden kann und auch beim neuen System wieder Ausnahmen beantragt werden, kann man bereits aus den Zuschriften auf dieses heutige Geschäft hin erahnen.
Ich gehe mit dieser Motion, wie sie nun vorliegt, einig. Sie öffnet den Weg dafür, dass kleine Betriebe - es ist auch ausdrücklich so geschrieben - von der Gebührenpflicht befreit werden. Hingegen ist für mich die Feststellung im schriftlichen Bericht, die Motion würde die Anliegen der vier Motionen weitgehend berücksichtigen, nicht zutreffend. Diese Motionen gingen zum Teil viel weiter und hätten, wie es der Bundesrat beantragt hat, abgelehnt werden müssen. Gut, dass sie jetzt zurückgezogen worden sind. Ich glaube auch, dass die Motionäre unterdessen eine gewisse Einsicht zeigen. Damit hat sich hoffentlich diese für mich sehr unschöne Geschichte erledigt.