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Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-03-16

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-16

Wortprotokoll

Es geht heute nicht darum, ein neues System für die Erhebung von Radio- und Fernsehgebühren zu beschliessen, sondern es geht darum, eine Motion anzunehmen.

Gestatten Sie mir einige kurze Ergänzungen zum umfassenden Bericht der Kommission, den Sie erhalten haben. Die Frage der Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren ist in letzter Zeit immer wieder kritisch diskutiert worden. Auch im Parlament gab es immer wieder Vorstösse zu diesem Thema. Ihre Kommission hat sich mit den damit zusammenhängenden Fragen grundsätzlich auseinandergesetzt und beantragt Ihnen, in Erledigung aller bei uns pendenten Vorstösse und anhand des Berichtes des Bundesrates zu dieser Frage einer modifizierten Motion des Nationalrates zuzustimmen. Dabei ging es um die Behandlung folgender Unterlagen: Erstens lag die Motion des Nationalrates vor; weiter lagen Motionen von Herrn Kollega Büttiker (10.3132), Kollega Luginbühl (10.3258), Kollega Fournier (10.3133) und von mir (10.3257) sowie der Bericht des Bundesrates zu dieser Frage vor. Der Bundesrat hält in seinem Bericht richtigerweise fest, dass die Gebühr eigentlich schon lange keine Nutzungsabgabe mehr sei, sondern die Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe. In Artikel 93 der Bundesverfassung ist ein Auftrag an das Mediensystem formuliert, und wir haben ein Gesetz, das einen Service public definiert. Diese Aufgaben müssen irgendwie finanziert werden. Funktional hat sich das System, das in den Dreissigerjahren als Nutzungsabgabe entstanden ist, in Richtung Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe gewandelt.

Die Anknüpfung an das Gerät, die bis anhin ein taugliches Kriterium war, ist heute kaum mehr möglich, weil man das Gerät nicht mehr technisch definieren kann. Ob ein Gerät zu einem Fernsehgerät wird, entscheidet sich nicht mehr durch die Technik, sondern durch die Nutzung. Sie hatten vor einer halben Stunde beispielsweise die Gelegenheit, auf Ihrem Laptop gratis die Skiabfahrt von Lenzerheide zu sehen, ohne Gebühren zu bezahlen. Der gleiche Computer kann in einem Haushalt ein Büroautomatisierungsgerät, im anderen ein Fernsehgerät sein.

Eine Kontrolle ist praktisch nicht möglich, eine Neuregelung drängt sich auf. Aufgrund dieser Sachlage ist dem Bundesrat grundsätzlich zuzustimmen, wenn er eine Neuregelung mit einer Abgabe für alle anstrebt, denn letztlich haben alle ein Interesse daran, dass diese öffentliche Aufgabe gut erfüllt wird.

Der Nationalrat hat mit seiner Motion dieser Absicht bereits zugestimmt und einige Auflagen formuliert. Ihre Kommission [PAGE 269] teilt die Auffassung von Bundesrat und Nationalrat, allerdings haben wir die damit zu verbindenden Auflagen etwas anders und auch präziser formuliert. Vor allem haben wir dabei auch die bei uns pendenten Vorstösse mitberücksichtigt.

Worin bestehen nun diese Präzisierungen? Vorerst geht es darum, allfällige Ausnahmen von der Gebührenpflicht genauer zu formulieren. Dabei geht es um zwei Punkte: Es sollen erstens Ausnahmen aus sozialpolitischen Gründen vorgesehen werden; diese stehen im Vordergrund. Zweitens ist heute, und das ist in der Kommission sehr intensiv diskutiert worden, die Doppelbelastung von kleineren Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben unbefriedigend gelöst. Diese Doppelbelastung soll in Zukunft entfallen. Die Auswirkungen dieser Entlastung sind dabei selbstverständlich transparent zu machen. Es ist klar, dass hier Abgrenzungsprobleme entstehen werden. Es braucht einige Gespräche auch mit interessierten Kreisen, um eine optimale Lösung zu finden. Es wird dann Aufgabe des Bundesrates sein, in seiner Botschaft diese Definitionen genau vorzunehmen.

Eine weitere Frage, der die Kommission eine wichtige Bedeutung beimisst, ist die Frage der Transparenz, wie sie auch in der Motion Fournier zum Ausdruck gelangt. Diese verlangt deshalb, dass das Inkassounternehmen zur Transparenz und zur Offenlegung der Jahresrechnung verpflichtet wird. Wie gesagt, in der Stossrichtung stimmt die Kommission mit Bundesrat und Nationalrat überein. Die Motion gibt nun dem Bundesrat die Möglichkeit, alle Fragen, die mit der vorgesehenen Umstellung verbunden sind, umfassend zu prüfen und in einer Botschaft den Wechsel darzulegen.

Dabei wird er auch bisher erfolgte Anregungen aufgrund von Vorstössen mit in die Prüfung einbeziehen. Es wird dannzumal Aufgabe des Parlamentes sein, die definitiven Entscheidungen zu treffen.

Der damit klar formulierte Auftrag macht weitere Aufträge - so meinen wir von der Kommission - überflüssig, dies umso mehr, als wir wichtige Anliegen der pendenten Vorstösse in den geänderten Motionstext haben einfliessen lassen. An der Kommissionssitzung wurden deshalb auch die Motionen von Anwesenden, die Motionen Büttiker und Brändli, zurückgezogen. Sollten die Motionen Luginbühl und Fournier, die anschliessend diskutiert werden, nicht zurückgezogen werden, beantragt Ihnen die Kommission, diese abzulehnen, teilweise weil sie eben mit dieser neuen Motion erfüllt sind, teilweise weil sie in dieser Form nicht umgesetzt werden können. Ich gehe im Moment nicht darauf ein, bitte Sie aber, Herr Präsident, Herrn Fournier und Herrn Luginbühl das Wort zu erteilen, bevor wir diese Diskussion führen, damit wir dieses Geschäft insgesamt behandeln können.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Motion anzunehmen.