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Imoberdorf René · Ständerat · 2011-03-16

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16

Wortprotokoll

Ich spreche nur über die auf der Tagesordnung aufgeführten ersten drei Motionen. Diese drei Motionen verlangen, dass der Bestand geschützter Grossraubtiere reguliert werden darf, wenn die Raubtiere grosse Schäden an den Nutztierbeständen, also an Ziegen, Schafen, neuestens auch an Rindern und den Wildtierbeständen - und den Wildtierbeständen! -, also an Rehen und Gämsen, verursachen. Es geht also einzig und allein um eine Regulierung - um nicht mehr und nicht weniger. Wir bieten also Hand für eine Lösung, mit der alle leben können, Luchs-, Wolf- und Bärenliebhaber, Jäger und Schäfer.

Erlauben Sie mir zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Problematik der Grossraubtiere. Die Schweiz ist ein kleines Land, das Mittelland ist weitgehend überbaut. Das Miteinander von Mensch und Grossraubtieren im Mittelland wäre zwar spannend, aber gewisse Konflikte wären nicht zu [PAGE 292] vermeiden. Ich stelle fest, dass man sich in dichtbesiedelten Gebieten schon mit ein paar Füchsen schwertut, geschweige denn mit Wölfen und Bären. Es bleiben noch die Gebiete der Voralpen und Alpen. Aber auch da haben sich nach dem Rückgang der Gletscher, nach der vierten Eiszeit, Menschen angesiedelt. Mit dem Menschen haben sich im Laufe der Geschichte weite Gebiete des ländlichen Raums und der Alpen von Natur- zu Kulturlandschaft gewandelt. Damit bleiben für Luchs, Wolf und Bär auch hier nur mehr wenige Lebensräume.

Die geschützten Grossraubtiere haben sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet. Der Bestand wird rasch zunehmen, wenn ein präventives Management der Population nicht möglich ist oder, auf Deutsch, wenn wir die Grossraubtiere nicht schiessen dürfen.

Ich bin mir bewusst, dass die ganze Grossraubtier-Problematik nur gewisse Regionen unseres Landes betrifft, aber für die Menschen in dieser Gegend ist das Problem insbesondere bezüglich Artenschutz - da denke ich insbesondere an Rehe, Gämsen usw. -, bezüglich Landwirtschaft, aber auch, und das ist wichtig, bezüglich Tourismus nicht zu unterschätzen. In meinem Kanton stellt der Wolf, wie bereits gesagt wurde und inzwischen allseits bekannt ist, ein grosses Problem dar. Trotz grosser Anstrengungen im Bereich des Herdenschutzes werden die Schäden an Nutztieren, bei uns sind es insbesondere Schafe, immer grösser. Die Schafzucht hat bei uns einen besonderen Stellenwert, das möchte ich hier doch erwähnen. Wenn der Aufwand für die Schafzüchter zu gross wird, also Schutz und Nutzung in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stehen, ist die Schafhaltung gefährdet. Das hat gravierende Folgen: Weite Gebiete von der Talsohle bis weit über die obere Waldgrenze hinaus würden verganden; der Tourismus, einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in unserem Kanton, würde darunter leiden; und, was noch gravierender ist, wir müssten zunehmend mit Naturereignissen wie Lawinen rechnen.

Nun zum Antrag der Minderheit: Der Antrag der Minderheit verlangt, dass die Forderung der Motionäre, wonach der Grossraubtier-Bestand auch bei grossen Schäden an Wildtierbeständen, also an Rehen, Gämsen usw., reguliert werden kann, bei allen drei Motionen beibehalten wird; dies aus den folgenden zwei Gründen:

Den Kantonen sollte die Möglichkeit gegeben werden - darum geht es hier -, unter klaren Bedingungen und Auflagen nicht nur wegen Verlusten bei Nutztieren, sondern auch bei grossem und anhaltendem Rückgang der Bestände von Wildtierarten, der auf die Grossraubtiere zurückzuführen ist, Abschüsse zu bewilligen. Es kann doch nicht sein, dass eine geschützte Tierart so viel Einfluss bekommt und so viel Beute macht, dass Reh und Gämse nicht nur regional gefährdet, sondern sogar ausgerottet werden könnten. Dass das nicht ein Hirngespinst von einzelnen Jägern ist, sei am Beispiel des Luchses illustriert: Ein Luch reisst rund 70 Wildtiere pro Jahr. Bei einer aktuellen Population von schätzungsweise 200 Luchsen werden in der Schweiz jährlich rund 14 000 Rehe und Gämsen gerissen. Jetzt kann sich natürlich jeder vorstellen, was passieren würde, wenn der Bestand an Luchsen weiter zunehmen würde. In Gebieten, in denen sich auch noch Wölfe aufhalten, werden sich diese mit dem geforderten Schutz der Nutztiere immer mehr an die Wildbestände heranmachen und diese drastisch reduzieren. Darum ist es nicht einzusehen, warum der Bestand der Grossraubtiere nicht reguliert werden darf, wenn gewisse Tierarten durch die Präsenz von Luchs und Wolf massiv dezimiert oder sogar ausgerottet werden könnten.

Nun noch zu einem Irrtum bzw. einer Fehlinterpretation: Beim Anliegen der Motionäre geht es nicht um ökonomische Fragen, also um irgendwelche Entschädigungen für die Kantone oder für die Jäger, und auch nicht um das Recht auf Beute bei der Jagd. Es geht einzig und allein um eine praktikable und politisch tragbare Lösung für die Jagd und den Jagdschutz zur Erreichung eines natürlichen Gleichgewichts der Fauna. In einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Jagddirektoren, das Sie sicher alle erhalten haben, wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit diesen drei Motionen von den Kantonen nicht nur ein Grossraubtier-Management, sondern auch eine "Gesamtstrategie Wildtiermanagement Schweiz" gewünscht wird.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit die drei Motionen, wie der Nationalrat, unverändert anzunehmen.