preparatory:AB 11771
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Das Desinteresse jetzt an dieser Debatte kontrastiert stark mit der Bedeutung dieser Vorlage bzw. dieses Teils der Vorlage, wo es immerhin um Finanzierungsbeschlüsse - Erhöhung von Mehrwertsteuerprozenten - von einer enormen Tragweite geht. Für die SP und die Gewerkschaften sind zusätzliche Mehrwertsteuerprozente nicht etwas Attraktives, sie belasten die Familien und Haushalte über den Konsum bekanntlich sehr stark. Wir sind aber der Auffassung: Wenn Mehrwertsteuerprozente erhoben werden, müssen diese grundsätzlich für die Sozialversicherungen - namentlich für die AHV - reserviert bleiben und dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
Die Arbeiten in der Kommission haben es zutage gebracht: Im Unterschied zur Ausgangslage für die Vorlage des Bundesrates ist auf absehbare Zeit - in den nächsten Jahren - [PAGE 467] eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV hoffentlich nicht nötig. Die AHV wird in allererster Linie über die Erwerbseinkünfte - insbesondere die Löhne - finanziert. Sofern die Beschäftigung stimmt, sofern die Löhne wieder anziehen, ist die AHV-Finanzierung gesichert; sie schreibt heute erfreulicherweise, entgegen den pessimistischen Szenarien, wieder Überschüsse. Diese Überschüsse sind abhängig von der Einkommensentwicklung, von den Löhnen, von der Beschäftigung. Sofern diese anhält, sofern nicht mit wirtschaftspolitischen Dummheiten das Wirtschaftswachstum ins Stocken gebracht wird, wird die AHV-Finanzierung auch in den nächsten Jahren gesichert sein.
Weil aber der Kapitalismus naturgemäss zyklisch ist, müssen wir auch damit rechnen, dass früher oder später wieder eine Wirtschaftskrise kommt. Das ist der Zeitpunkt, für den es eine "Vorsichtsfinanzierung" braucht.
Die Demographie ist zwar auch ein Faktor, doch ist sie weit weniger wichtig als der Faktor Wirtschaftswachstum. Das gilt für die Vergangenheit wie für die Zukunft. Die Folgen der demographischen Entwicklung können über das Wirtschaftswachstum finanziert werden; wenn aber eine Wirtschaftskrise eintritt, braucht es eine "Vorsichtsfinanzierung" über Mehrwertsteuerprozente. Dann soll es dem Gesetzgeber wie in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre möglich sein, mit dem so genannten Demographieprozent gegebenenfalls eine ergänzende Mehrwertsteuerfinanzierung auszulösen. Das hat sich in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre bewährt.
Wir haben mit diesem Finanzierungsbeschluss eine besondere Problematik, auf die noch nicht eingegangen worden ist. Die Kommission hat nämlich den Beschluss bezüglich IV-Mehrwertsteuerprozent von der Finanzierung der AHV durch die Mehrwertsteuer getrennt. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Frage der IV-Finanzierung noch sorgfältig geprüft werden muss. Bei der IV besteht im Unterschied zur AHV ein akuter Finanzierungsbedarf. Wir sind aber der Auffassung, dass auch dort zunächst geprüft werden soll, ob nicht eine alternative Finanzierung möglich ist.
Wir denken namentlich an die Frage der lohnprozentualen Finanzierung im Zusammenhang mit der Reduktion der Lohnprozente bei der Arbeitslosenversicherung, die uns bevorsteht. Es ist für die Bevölkerung - für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Beschäftigten - wohl schwer zu verstehen, wenn Lohnprozente gesenkt, im gleichen Atemzug aber neue Mehrwertsteuerprozente erhoben werden sollen. Das ist nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss. Man könnte mit einer Teilsenkung der Lohnprozente bei der Arbeitslosenversicherung und mit einer Verlagerung der entsprechenden Einnahmen auf die Invalidenversicherung die derzeitigen Probleme wohl lösen.
Das wird in der vorberatenden Kommission sorgfältig geprüft werden müssen. Sofern es sich aber zeigt, dass die Finanzierung des Bedarfs bei der IV über die Mehrwertsteuer vorgenommen werden muss, dass das der einzige Weg ist, der sich als beschreitbar erweist, dann muss dieser Beschluss bezüglich Mehrwertsteuerfinanzierung wieder mit der AHV-Mehrwertsteuerfinanzierung gekoppelt werden. Es wäre unverständlich, wenn zwei Mal nacheinander eine Volksabstimmung - obligatorisch, weil es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt - durchgeführt werden müsste. Diese Finanzierungsbeschlüsse müssten dann zusammengeführt werden, damit eine einzige Abstimmung durchgeführt werden kann.
Noch ein kurzes Wort zum Antrag Lauper bezüglich Tabak- und Alkoholsteuer. Dieser Antrag ist prima vista sympathisch, das muss man sagen. Die Bevölkerung ist der Auffassung, wer rauche und trinke, trage zur AHV-Finanzierung bei. Das ist nicht der Fall, man trägt ja nur zur Finanzierung des Bundesanteils an die AHV bei. Das ist nicht einleuchtend. Aber umgekehrt muss man Herrn Lauper sagen - das ist ihm wohl auch bewusst -: Man kann in diesem Bereich der Gesetzgebung nicht improvisieren. Die Tragweite eines solchen Vorgehens ist so gross, dass es nicht mit einem Einzelantrag aus dem Plenum beschlossen werden kann. Es handelt sich trotzdem um einen sympathischen, an sich positiv zu bewertenden Antrag.
Wir sind der Auffassung, dass es jetzt in erster Linie sinnvoll ist, einmal die Frage der Mehrwertsteuerfinanzierung so zu klären, dass Mehrwertsteuerprozente dort, wo sie der AHV-Finanzierung dienen - das gilt auch für das bisherige Mehrwertsteuerprozent -, vollumfänglich der AHV zugute kommen und nicht der Finanzierung des Bundesanteils dienen dürfen. Denn wir müssen darauf aufmerksam machen, dass der Anteil der Bundessubventionen immer wieder einen Diskussionspunkt darstellt.
Die öffentliche Hand hat sich bezüglich der Finanzierung der Sozialversicherungen in den letzten Jahren stark zurückgezogen, wie es die schweizerische Sozialversicherungsstatistik ausweist. Allein zwischen 1988 und 1998 ist der entsprechende Anteil von 15,4 auf 14,2 Prozent gesenkt worden. Auch die AHV hat das entsprechend gespürt. Der Bundeshaushalt hat sich in diesem Bereich zwischen 1993 und 1999 um insgesamt 1,65 Milliarden Franken entlastet. In diesem Sinne müssen wir sehr darauf achten, dass der Bundesanteil erhalten bleibt. Nach Verfassung könnte er ja bei der AHV - so lautet die Bestimmung aus dem Jahre 1925 - insgesamt bis zu 50 Prozent betragen. Wir sind heute weit davon entfernt; insoweit gilt es, die grossen Zusammenhänge im Auge zu behalten.
Die Finanzierung der AHV erfolgt in erster Linie über die Lohnprozente, die nicht schlecht gemacht werden dürfen. Diese sind ja seit 25 Jahren nicht mehr erhöht worden; das ist eine ausgesprochen erfolgreiche Finanzierungsquelle. Es ist sinnvoll, diese mit Mehrwertsteuerprozenten zu ergänzen, wenn dies nötig ist und es sich als unumgänglich erweist. Auch die Finanzierung aus den Goldreserven ist erwünscht. Aber die "Goldfinanzierung" kann letztlich die ergiebigeren Finanzierungsquellen wie Lohnprozente, aber auch die Mehrwertsteuer nicht ersetzen. Es handelt sich um eine wünschbare Zusatzfinanzierung; auch die Nationalbankgewinne gehören in dieses Kapitel. Aber es ist klar: Die Verfassungsvorlage ist ein Schritt, der jetzt vorgenommen werden muss, bis hin zur Korrektur der Bestimmung hinsichtlich der Spielbankengewinne, wo bereits eine klare Zuordnung durch den Gesetzgeber erfolgt ist; das ist letztlich entscheidend. Es geht heute nur noch darum, die Verfassungsbestimmung dem konkreten Wortlaut des Gesetzes anzupassen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie namens der SP-Fraktion, den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission zuzustimmen.