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Fetz Anita · Ständerat · 2011-03-16

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung: Beide Motionen wurden von mir am 16. Dezember letzten Jahres eingereicht, und ich hätte nie gedacht, dass sie eine so traurige Aktualität bekommen. Ich bin wie Sie alle erschüttert über die Katastrophen, die Japan heimgesucht haben. Angesichts des unermesslichen Leids möchte ich an dieser Stelle mein tiefstes Mitgefühl mit den Opfern und der [PAGE 284] Bevölkerung von Japan ausdrücken. Ich denke, es geht Ihnen genau gleich.

Auch wenn sie jetzt abwesend ist, möchte ich Bundesrätin Leuthard danken, dass sie sofort reagiert und die nächsten AKW-Entscheide sistiert hat. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die jetzt angesetzte Sicherheitsüberprüfung sofort stattfindet und dass die Frau Bundesrätin bei den geringsten Zweifeln an der Sicherheit auch diese AKW mindestens vorübergehend vom Netz nehmen wird.

Nun zu den beiden Motionen: Wie gesagt, ich bin einverstanden mit der Zuweisung an die Kommission, möchte aber zuhanden der Kommission ein paar Ausführungen machen, die mir sehr wichtig sind; ich selber bin ja nicht in dieser Kommission.

Vor etwas mehr als drei Jahren haben wir in diesem Rat bei der Behandlung des Geschäftes über die AKW-Haftpflicht einen symbolisch tiefen Betrag festgelegt, der im Falle eines Grossschadens hinten und vorne nicht reichen würde, nämlich künftig insgesamt 1,8 Milliarden Franken. Das ist übrigens weit weniger - ich habe mir erlaubt, das nachzurechnen - als das, wofür die Velofahrerinnen und Velofahrer von Basel-Stadt sich versichern müssen. Ihre Versicherungssumme beträgt 190 Milliarden. Ich sage Ihnen dies einfach, damit Sie einen Vergleich haben, was hier privat versichert ist und wie wenig unsere AKW versichert sind.

Als ich die Motionen im Dezember vergangenen Jahres eingereicht habe, hatte ich ein Zitat unseres damaligen Energieministers im Kopf; ich habe die Debatte dann noch einmal angeschaut und es dort gefunden. Wörtlich hat er gesagt: "Wie wäre das - rein theoretisch gesehen, verstehen Sie das nicht falsch - bei einem UBS-Grounding? Würde da für gewisse Schäden letztlich nicht mindestens indirekt auch die Öffentlichkeit einspringen müssen?" (AB 2007 S 1191) Das war im Dezember 2007, zehn Monate vor der UBS-Rettungsaktion. Aus der bundesrätlichen Theorie zur UBS ist dann leider Praxis geworden. Selbstverständlich erfolgte auch damals das finanzielle Engagement der öffentlichen Hand nicht automatisch - der Bundesrat erklärt das in seiner Antwort auf meine Motionen -, sondern die Bundesversammlung musste darüber beschliessen. Das Prozedere war also etwa so, wie es das Atomgesetz für den Fall vorsieht, dass der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds den Verpflichtungen der AKW-Betreiber nicht nachkommen können und "die Deckung des Differenzbetrages für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar wäre". So steht es in Artikel 80 des Kernenergiegesetzes.

Was heisst das nun, "wirtschaftlich nicht tragbar"? Bei der Debatte um das Kernenergiehaftpflichtgesetz wurde ja bereits damals moniert, dass nur schon eine um wenige Hundert Millionen Franken höhere Versicherungsdeckung wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Damals diskutierten wir tendenziell nur über einen Promillebereich der Gestehungskosten von Atomstrom; wir haben damals also nicht einmal über die realen Kosten einer Katastrophe gesprochen, sondern nur über eine symbolische Erhöhung um wenige Millionen Franken.

Ich muss Ihnen mit Blick auf das unbeschreibbare Leid und die unvorstellbaren Folgen in Japan nicht sagen, dass die Versicherungsdeckung von einer Milliarde Franken hinten und vorne nicht reicht, auch dann nicht, wenn es zukünftig fast zwei Milliarden Franken werden sollten. Ob eine oder knapp zwei Milliarden Franken - das wird nie reichen. Fazit: Im Katastrophenfall wird der Staat, sprich wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, in die Bresche springen müssen. Faktisch sprechen wir also von einer unbegrenzten Staatshaftung für die Atomkraft, und das faktisch zum Nulltarif. Dass wir alle hoffen, dass es in der Schweiz nie zu einer Katastrophe kommen wird, ändert nichts an dieser Tatsache. Wir haben hier und im Kernenergiehaftpflichtgesetz damit das Abbild der "Too big to fail"-Problematik bei den Banken - mit einem entscheidenden Unterschied: Im Finanzwesen sind wir diese angegangen, bei der Atomkraft noch nicht. Doch hier haben wir eine ebenso gewaltige "Too big to fail"-Problematik, oder man müsste etwas präziser von einer "Too big to handle"-Problematik sprechen. Das heisst auch, dass wir eine künstliche staatliche Verbilligung der Atomkraftenergie haben. Nach Japan werden wir hier so oder so über die Bücher gehen müssen.

Laut Experten ist die Wahrscheinlichkeit für einen GAU eins zu einer Million. Das heisst, alle 10 000 Jahre könnte ein solcher GAU eintreten; das habe ich schon als junge Atomkraftgegnerin gelernt. Ich werde diese Woche 54 Jahre alt. In meinem Leben habe ich bereits vier GAU erlebt: Lucens, Harrisburg, Tschernobyl und Japan - vier Fälle, die eigentlich höchstens alle 10 000 Jahre einmal vorkommen sollten.

Was hat das nun mit dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds zu tun? Mit den Fonds geht es so lange gut, wie es keinen massiven Störfall gibt, der eines der AKW während der theoretischen Betriebsdauer unbrauchbar macht. Denn auch ein kaputtes AKW muss stillgelegt und entsorgt werden, generiert dann aber keine Finanzen mehr für den Fonds. In einem solchen Fall wird innert kürzester Zeit aus einer Milliardeninvestition eine Milliardenschuld, die, wenn wir nichts ändern, die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen bezahlen müssen.

Die beiden Motionen wollen das Finanzrisiko der öffentlichen Hand in den Bereichen Stilllegung und Entsorgung abschaffen. Nach der Auswertung der Erfahrungen in Japan werden wir sicher nochmals und, wie ich sehr hoffe, vertieft in der Kommission über diese Problematik diskutieren müssen.

Ich möchte einfach noch als letztes Anliegen der Kommission mitgeben, dass sie den ganzen Komplex der Haftpflichtthematik anschauen soll, inklusive der Durchgriffsrechte. Sie soll diese prüfen unter Berücksichtigung der Lehren aus Japan und der "Too big to fail"-Problematik, die unsere AKW für den Steuerzahler bedeuten.

[VS]