Huber Gabi · Nationalrat · 2011-04-11
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-11
Wortprotokoll
Ursprung der heute zu beratenden Vorlage war bekanntlich - wir haben es gehört - eine Motion, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, die Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz zu verbieten oder aber im Fall der Anwendung einer Verschlüsselung einen offenen Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen. Der Vorstoss datiert vom Juni 2007 und ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die technische Entwicklung den Gesetzgeber überholen kann bzw. die Gesetzgebung überflüssig macht.
Gleichwohl war es überhaupt nicht etwa umsonst, dass sich die zuständigen Kommissionen und die Räte des Themas "freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen" angenommen haben. Denn ohne den Druck, den der Vorstoss und die dadurch ausgelösten Diskussionen erzeugt haben, hätten sich die Anbieter nicht so bewegt, wie sie es getan haben, und der Markt hätte sich nicht so entwickelt, dass heute keine Regulierungen mehr nötig sind. Einerseits hat sich der Systemwettbewerb im Markt für digitales Fernsehen seit Einreichung der Motion stark entwickelt. In bereits über 40 Prozent der Schweizer Haushalte wird heute digital ferngesehen. Andererseits stehen wir erst am Anfang der Entwicklung des digitalen TV-Marktes, nachdem namhafte Internetanbieter ihren Einstieg ins Fernsehgeschäft bekanntgegeben haben. In diesem Markt herrscht eine enorme Dynamik. Die Bandbreite der Netze nimmt laufend zu, auch dank den Investitionen in die Glasfasernetze. Das ermöglicht es weltweit jedem Anbieter, ins Fernsehgeschäft einzusteigen. Jeder dieser Anbieter entscheidet sich für eine bestimmte Lösung, auch in Kombination mit einer Set-Top-Box. Der Kunde hat dann in Bezug auf die Endgeräte die Wahl, er entscheidet sich mit dem Endgerät aber auch für einen bestimmten Anbieter, wie wir es vom Mobilfunk her kennen. Beim IPTV herrscht somit eine enorme Dynamik. Eine globale Standardisierung ist gar nicht möglich.
Die heute zur Diskussion stehende Vorlage, welche der Bundesrat auf Wunsch der zuständigen Kommissionen ausgearbeitet hat, nimmt die konkrete Lösung nicht vorweg. Sie enthält lediglich eine Delegationsnorm: Die entsprechenden Anpassungen würden auf Verordnungsstufe festgeschrieben. Die Stossrichtung einer solchen Verordnung hat der Bundesrat in der Botschaft aufgezeigt. Gleichwohl wäre für die Investoren auch eine Regulierung dieser Art ein Damoklesschwert, denn der Erlass einer bestimmten Ausführungsbestimmung zu einem bestimmten Zeitpunkt könnte dazu führen, dass ein Anbieter seine Angebote nicht aufrechterhalten könnte. Wird wegen des Verhaltens eines einzigen Anbieters reguliert, besteht das Risiko, dass dieser Anbieter behindert wird. Werden dagegen Ausführungsbestimmungen für alle Anbieter geschaffen, bleibt die Dynamik des Innovationswettbewerbs bei den verschiedenen Technologien unberücksichtigt. Damit würden auf dem Schweizer Markt wahrscheinlich einige Angebote ausgeschlossen.
Zusammenfassend ergibt sich, dass sich eine Regulierung auf Vorrat, die Gefahr läuft, bei Inkrafttreten bereits überholt zu sein, keinen Sinn macht. Wie bereits der Kommissionssprecher im Ständerat sagte: im Zweifel keine neue Gesetzgebung.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der KVF, die einstimmig entschieden hat; sie unterstützt also den Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, auf die Vorlage nicht einzutreten.