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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2011-04-11

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-11

Wortprotokoll

Das digitale Fernsehen und die damit zusammenhängenden Möglichkeiten sind die Zukunft. Was die multimediale Unterhaltung und die multimediale Information betrifft, wird es mit Garantie noch viel mehr Möglichkeiten und Angebote geben. Alle, die das digitale Fernsehen schon nutzen - ich gehöre auch dazu -, brauchen aber immer noch so eine lästige Set-Top-Box. Und nicht nur das: Man braucht auch zwei Fernbedienungen. Ob nun aber eine solche Set-Top-Box gebraucht wird oder nicht, hängt von der Technologie ab, und da dürfen wir nicht mit politischen Regulierungen aktiv werden. Hier sind die Entwicklung und der Wettbewerb gefragt. Ich bin überzeugt, dass die Anbieter von digitalem TV die Kundenbedürfnisse genau kennen und dass sie bald auf die Set-Top-Box verzichten können - auch ich habe lieber früher als später keine solche Box mehr neben dem Fernseher; eine Integration in das TV-Gerät muss möglich werden. Ein politischer, also regulativer Eingriff ist nicht die Lösung dieses Problems, weil wir dann sofort mit Markt- und Wettbewerbsverzerrungen konfrontiert sind.

Erlauben Sie mir, Ihnen die Situation anhand eines kurzen Beispiels zu erläutern: Weil ich als glücklicher Fiber-to-the-Home-Nutzer und IPTV-Kunde meinen Kabelanschluss jetzt gekündigt habe, ist der Kabelnetzbetreiber bei mir vorbeigekommen, um die TV-Steckdose zu plombieren. Sie hören richtig: Wir schreiben das Jahr 2011, und die Kabelnetzbetreiber müssen immer noch den Anschluss in der Wohnung plombieren. Genau das hat mit der Technologie zu tun, weil das TV-Signal - ob analog oder digital - die verschiedenen Services und Dienste auf dem gesamten Kabelnetz verbreitet. Bei dieser Technologie spielt die TV-Steckdose beim Kunden folglich eine wesentliche Rolle. Durch Entfernen dieser Plombe könnte das Angebot einfach wieder genutzt werden, illegal natürlich. Eine Möglichkeit, die die Kabelnetzbetreiber dagegen haben, ist eben die Verschlüsselung des Signals mit ihrem Service und mit ihrem Equipment.

Anders sieht es bei Fiber to the Home aus. Dort wird das digitale TV mit einer anderen Technologie betrieben, nämlich als IPTV. Wenn ich als Kunde das Angebot nicht mehr will, dann wird das andere Ende des Glasfaserkabels beim Anbieter einfach ausgesteckt oder getrennt, und ich habe keine Möglichkeit mehr, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, weil auf der Verbindung eben kein Signal mehr zu empfangen ist. Bei einer solchen Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist eine Verschlüsselung folglich eigentlich gar nicht nötig. Die Zukunft liegt also bei Fiber to the Home und IPTV, weshalb ich persönlich schon damals gegen die Annahme der Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 war.

Nun stellen Sie fest, dass diese beiden Technologien mit ganz anderen Voraussetzungen zu tun haben und die Set-Top-Box eigentlich sekundär ist. Nun beraten wir die Vorlage über die freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales [PAGE 575] Fernsehen, welche auf einer Motion beruht, die klar gegen das Geschäftsmodell der Cablecom gerichtet war. Seit der Einreichung im Jahre 2007 hat sich dank dieser Motion - das darf man sicher auch sagen - wieder einiges entwickelt, und es wird sich auch in Zukunft einiges weiterentwickeln. Wir haben einen funktionierenden Wettbewerb, davon bin ich überzeugt. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, aus den verschiedenen Angeboten im digitalen Fernsehen auszuwählen. Die freie Wahl des Angebots besteht also. Die Anbieter sind gefordert, sie müssen wissen, was die Kunden wollen. Wir Politiker dürfen diesen dynamischen technischen Markt nicht mit unnötigen Regulierungen und dann noch mit technischen Ausnahmen für IPTV behindern. Zudem ist nicht ganz klar, was der Bundesrat mit dem neuen Artikel 65a in der Verordnung genau regeln will. Das zeigt die Schwierigkeit dieser Vorlage.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten zu folgen und von einer Revision des RTVG abzusehen.