Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Frau Amherd hat Recht, dass die Ausbildung der Chauffeure natürlich zentral ist und ein wesentliches Element der Verkehrssicherheit darstellt. Das haben wir schon in diversen Vorstössen zu diesem Themenkreis dargelegt; ich möchte das nicht wiederholen. Wir haben deshalb mit dem Erlass der Chauffeurzulassungsverordnung die Anforderung an die Fahrprüfung erheblich angehoben und eine obligatorische Weiterbildung von 35 Stunden alle fünf Jahre vorgeschrieben. Wir haben unsere Chauffeurzulassungsverordnung mit der Europäischen Gemeinschaft und den dortigen Richtlinien abgestimmt, Frau Nationalrätin.

Aus einer Umfrage der Commission internationale des examens de conduite automobile zur Umsetzung der europäischen Richtlinie, die mit unserer Chauffeurzulassungsverordnung übereinstimmt, kann geschlossen werden, dass die einzelnen Länder die Richtlinie auch tatsächlich umsetzen. An der Umfrage haben sich ein paar Länder allerdings nicht beteiligt, nämlich Portugal, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Italien und die Slowakei. Insofern besteht in diesen Staaten noch Erklärungsbedarf. Für Chauffeure, die den Führerausweis nach altem Recht in der EU erworben haben, gibt es Übergangsfristen, bis wann sie die ersten 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben müssen. Hier hat die EU eine relativ lange Übergangsfrist und ein Gentlemen's Agreement gegenüber den Mitgliedstaaten offeriert, indem sie praktisch ab 2016 dann die richtigen Kontrollen der Einhaltung dieser Zusatzausbildung vorlegen müssen. Sie sehen aber, Frau Nationalrätin: Es ist so, dass auch in der EU strenge Richtlinien und Weiterbildungspflichten bestehen. Man hat diese Übergangsfrist, aber man kann nicht sagen, dass die EU punkto Weiterbildung nicht alpenkonform wäre. Die Sicherheit in den Tunnels liegt in unserem ureigenen Interesse.