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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-04-11

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-11

Wortprotokoll

Das Postulat fordert die Planung und Umsetzung eines Monitorings betreffend nichtionisierende Strahlung. Wir beantragen Ihnen, dieses Postulat nicht anzunehmen.

Wie auf vielen anderen Gebieten mangelt es bei uns auch auf diesem Gebiet nicht an bestehenden Vorschriften. So gibt es beispielsweise eine Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Diese umfangreiche Verordnung hat zum Zweck, Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen. Diese Verordnung, welche letztmals vor zwei Jahren aktualisiert wurde, entspricht dem neuesten Stand der Technik. Sie regelt auf 22 Seiten sehr detailliert alle in diesem Zusammenhang wichtigen Fragen. Diese Aktualisierung zeigt auch, dass der Bund und die Branche die Situation laufend analysieren.

Wie wir der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können, wurde ein solches Beobachtungsnetz, wie es die Motion heute vom UVEK verlangt, schon einmal gefordert. Es musste jedoch wegen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 zurückgestellt werden. Offensichtlich hat der Bundesrat so einem Monitoring selber keine allzu grosse [PAGE 585] Priorität eingeräumt. Weiter schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass er bereit sei, ein Konzept für ein systematisches Langzeitmonitoring zu erarbeiten und die Kosten abzuschätzen. Gleichzeitig will der Bundesrat ein für den Bund kostenneutrales Finanzierungsmodell aufzeigen.

Ein für den Bund kostenneutrales Finanzierungsmodell heisst im Klartext, dass der Bund Vorschriften erlassen würde und die anderen, sprich die Wirtschaft, das Ganze bezahlen müssten. Das Letzte, was die Wirtschaft aber braucht, sind immer mehr bürokratische Vorschriften und zusätzliche Gebühren und Abgaben. Eine kürzlich vom Schweizerischen Gewerbeverband in Auftrag gegebene Studie hat aufgezeigt, dass die Regulierungskosten in der Schweiz insgesamt über 50 Milliarden Franken betragen, was rund 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes entspricht - und die Tendenz ist leider immer noch steigend. Diese Fehlentwicklung ist dringend zu korrigieren. Wir müssen vermehrt das Wünschbare vom Notwendigen unterscheiden. Der Vorstoss Gilli wäre vielleicht wünschbar, ist aber sicher nicht notwendig.

Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.