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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11

Wortprotokoll

Ich verstehe das Anliegen des Motionärs sehr gut. Trotzdem sind wir für die Ablehnung der Motion. Einerseits hat dieser Vorstoss seit dem Jahr 2009 bereits in die Abrechnung, mit der man diese Finanzhilfen mit den Kantonen regelt, Eingang gefunden. Seit 2009 gelten die verpflichteten und nicht mehr die ausbezahlten kantonalen Förderbeiträge als Grundlage. Somit kommt das Ihrem Anliegen einer Quasi-Vorauszahlung ein bisschen gleich. Aber noch weiter zu gehen würde das System völlig unterlaufen. Der Beitrag des Bundes oder der Kantone bei Gebäudesanierungen ist ja auf das Ganze gesehen nur ein kleiner Teil. Wenn jemand von der Notwendigkeit der Sanierung überzeugt ist und mit ihr schon beginnen will, wird ihn allein der Umstand, dass er noch nicht weiss, wann er vom Bund oder vom Kanton einen Förderbeitrag erhält, nicht davon abhalten.

Die Kantone sind mit dem heutigen Mechanismus der Vergabe und der Abrechnung der Globalbeiträge einverstanden. Sie sind der Meinung, dass das auch breit akzeptiert ist. Jeder Kanton ist dann frei in den Kompetenzen bezüglich der Bedingungen der Auszahlung der Förderbeiträge an die Gebäudeeigentümer. Hier gibt es Unterschiede in der Ausgestaltung der Regelung der Finanzhilfen.

Wir meinen, das Globalbeitragssystem behindere die Förderung von längerfristigen Projekten nicht. Hier kommen wir wieder zum Problem der Vorauszahlung. Eine Vorauszahlung würde das Risiko beinhalten, dass in einem System, in dem über das Gesuch noch nicht entschieden ist, keine Gewähr besteht, dass eine solche Installation dann auch korrekt erfolgt und im Sinne des Energiegesetzes realisiert wird. Deshalb meinen wir - das entspricht auch den Rückmeldungen aus den Kantonen -, dass es eine enge Begleitung der Projekte mit dem Förderbeitrag braucht. [PAGE 583] Schlussendlich sind es ja Steuergelder, die wir hier im Rahmen des Gebäudeprogramms einsetzen.

Deshalb glaube ich, dass sich das heutige System bereits bewährt hat. Im Rahmen des CO2-Gesetzes haben Sie die Möglichkeit, den Gesamtbeitrag aufzustocken; das ist das entscheidende Kriterium. Meines Erachtens kommt dann für Sie als Architekten auch noch die Frage ins Spiel: Ist es immer besser, einen Altbau energetisch zu sanieren, oder ist es ab und zu besser, ihn abzubrechen, wobei auch dazu der Förderbeitrag offeriert würde? Das ist eine Thematik, die wir in der Ausgestaltung der Förderbeiträge vielleicht noch anschauen müssen.