AB 11801
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Es ist so, wie der Antragsteller gesagt hat: Dieser Antrag kam am Schluss der Beratungen noch hinzu. Ich war sehr unglücklich über die Zustimmung in der Kommission. Auf der einen Seite ist das Bedürfnis der Versicherten gross, dass sie Informationen erhalten. Das ist heute schon der Fall. Es muss auch garantiert werden, dass sie diese Informationen erhalten können. Aber so, wie das jetzt formuliert ist, geht es nicht. Man kann diese Informationen, die man dann bezahlen muss, nicht wiederkehrend auf Antrag, praktisch im Abonnement eben, zuliefern. Die Zustimmung in der Kommission kam, so wie ich als Mitglied es einschätze, wie folgt zustande: Die einen haben zugestimmt, weil ihnen die Informationspflicht sehr wichtig ist, die anderen, weil dies den Versicherungsnehmern verrechnet wird. Man hat gedacht, man könne da noch etwas herausholen. Auf jeden Fall ist es am Schluss so gewesen, dass dieser Artikel hineingerutscht ist. Es ist auf der einen Seite ein administrativer Unsinn, auf der anderen Seite müssen wir uns aber bewusst sein, dass diese Informationen gewährleistet sein müssen.
Ich möchte Sie bitten, diesen Artikel, so wie er da steht, wirklich zu streichen. Aus dem Amtlichen Bulletin unserer Debatten wird zuhanden des Ständerates aber hervorgehen, dass dieses Problem noch einmal angeschaut werden muss.
Ich bitte Sie, Artikel 93 Absatz 2 zu streichen.