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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-05-08

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-08

Wortprotokoll

Der Mischindex ist hier im Saal immer wieder ein Diskussionspunkt. Ich war schon mehrere Male dabei. Es dürfte vor allem daran liegen, dass der Einbezug der Lohnentwicklung schlicht und einfach unbefriedigend ist, weil er, wie Frau Egerszegi schon gesagt hat, eine Willkür darstellt. Ich hätte an sich nichts gegen einen sauberen Mischindex, der den für die Rentner wichtigen Warenkorb enthält und eine Lohnentwicklung mit einbezieht, welche für eine Berechnung der Entwicklung auch richtig ist. Wenn die ganze SVP-Fraktion dem Antrag der Minderheit I (Heberlein) zustimmt, dann vor allem deshalb, weil der Lohnindex, der heute zur Hälfte einbezogen ist, eben nicht dem immer wieder zitierten verfügbaren Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht.

Dort liegt meines Erachtens das Problem: Für die Berechnung des Lohnindexes für die Renten wird der Bruttolohn der Arbeitnehmer einbezogen. Das ist ein Lohngefüge, welches mit den Interessen der Rentner eigentlich nichts mehr zu tun hat. Wenn beispielsweise die Sozialabgaben steigen, stehen dem Arbeitnehmer weniger Mittel zur Verfügung; für den Rentenindex aber können dann allfällige Lohnkorrekturen wirksam werden, obwohl der Arbeitnehmer weniger oder gleich viel Geld zur Verfügung hat. Das ist doch nicht die Idee eines Lohnindexes. Das ist verfehlt.

In den Neunzigerjahren war genau dies der Fall, und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten weniger Mittel zur Verfügung, weil die Kosten für die Sozialversicherungen anstiegen. Aber beim Rentenindex hatte das überhaupt keine Auswirkungen. Kleinste Bruttolohnkorrekturen führten dann noch dazu, dass trotzdem eine Teuerung auf den Löhnen ausgewiesen wurde. Hierin liegt der grosse Mangel dieses Mischindexes. Man müsste - ich habe das in der Kommission schon gesagt - diese Frage unbedingt einmal umfassend angehen. Hier bei dieser Revision ist es nicht möglich; man war darauf auch nicht vorbereitet. Aber es rechtfertigt sich aufgrund dieser speziellen Situation, den Lohneinbezug von der Hälfte - wie er heute gilt - auf einen Drittel zu korrigieren, wie es die Minderheit I vorschlägt. Damit wird dieses Zerrbild wenigstens etwas gemildert.

Das allein wäre ein Grund, dem Antrag der Minderheit I (Heberlein) zuzustimmen. Ich bitte Sie darum.