Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2001-05-08
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Heberlein) zu unterstützen.
Gehen wir das Problem doch einmal auf einer sachlicheren Ebene an. Der Mischindex hat zwei Komponenten: Erstens legt er die Erstrente fest, zweitens passt er die laufenden Renten der Teuerung an. Der Mischindex wurde seinerzeit von Bundesrat Tschudi willkürlich festgelegt. Er wird zur einen Hälfte über den Index der Konsumentenpreise, zur anderen Hälfte über den Index der Lohnentwicklung berechnet. Damit nehmen die Erstrentner je zur Hälfte Anteil an der Produktivität und an der Teuerung. Aber auch die Bezüger der laufenden Renten erhalten, nachdem sie aus dem aktiven Berufsleben, aus dem Wirtschaftsprozess ausgeschieden sind, immer noch die Hälfte des laufenden Wirtschaftswachstums ausgeglichen. Das hat in den Neunzigerjahren dazu geführt, dass die Löhne der aktiven Erwerbstätigen real stagnierten oder sogar zurückgingen, während die AHV-Renten real erhöht wurden.
Die Wirkung einer Korrektur hier ist nicht zu unterschätzen. Würden die Erstrenten nach dem geltenden Mischindex festgelegt und die laufenden Renten der Teuerung angepasst, so könnte die Finanzierung der AHV laut wissenschaftlichen Berechnungen der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich ohne Weiteres bis über das Jahr 2015 hinaus gesichert werden.
Aber es gäbe bei den Rentnern unterschiedliche Eintrittsgenerationen. Damit erhielte jede Generation ihren Anteil am Wirtschaftswachstum - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Aber die laufenden Renten erhielten jedes Jahr die Teuerung ausgeglichen. Die Kaufkraft der Renten bliebe erhalten. Der Effekt auf den Finanzhaushalt der AHV ist deshalb so ausgeprägt, weil die kommende Rentnergeneration der Babyboomer nur noch das erhält, was sie einmal als Wirtschaftswachstum selber erarbeitet hat. Auf die Einzelrenten selber sind die Auswirkungen klein. Sie haben es von Frau Heberlein gehört. Es sind nicht einmal fünf Franken pro Rente. Die Auswirkungen wachsen aber mit den Jahren, mit den Zinsen und Zinseszinsen, die anders anfallen.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Heberlein) zu unterstützen. Er sieht keine direkte Zweiteilung des Mischindexes vor. Er möchte die Lohnentwicklung zu einem Drittel und dafür die Teuerung zu zwei Dritteln berücksichtigen. Das liegt im Interesse der Rentnerinnen und Rentner. Wie wir aus der Demographie wissen, nimmt die Zahl der Erwerbstätigen ab, und die Zahl der über 65-Jährigen nimmt zu. Damit werden die Löhne steigen, weil weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden, als man eigentlich bräuchte. Während die Belastung der Aktiven zunehmen würde - sie hätten mit ihren Lohnbeiträgen die Sozialversicherungen für mehr Empfänger zu stützen -, könnten die Rentner von dieser Lohnentwicklung über [PAGE 448] Gebühr profitieren. Dabei geht es beim Mischindex primär darum, die laufenden Renten der Teuerung anzupassen.
Mit diesem Vorschlag von einem Drittel Lohnentwicklung und zwei Dritteln Preisentwicklung wird den Rentnern also nichts weggenommen. Die Kaufkraft der Renten bleibt erhalten, aber die Aktiven werden weniger stark belastet.
Der Mischindex scheint bei der SP-Fraktion absolut sakrosankt. Die Wirkung des Mischindexes in seiner heutigen Zusammensetzung wurde aber nie wissenschaftlich geprüft. Vor etwa dreissig Jahren wurde hier beschlossen, dass Bundesrat Tschudi Professor Würgler einen entsprechenden Auftrag geben solle. Tschudi machte aber schliesslich kein Geld dafür locker, und der Auftrag verlief im Sand. Also könnte der Mischindex statt 50 zu 50 genauso fundiert aus einem Drittel Lohnentwicklung und zwei Dritteln Preisentwicklung zusammengesetzt sein.
Es ist absolut unverständlich, warum Rudolf Rechsteiner uns vorwirft, wir wollten mit einer Korrektur den Mischindex abschaffen. Mit seiner Korrektur will er ihn ja auch nicht abschaffen. Gerade bei den Rentnern ist es doch wichtig, dass sie die Teuerung bei den Mieten, bei den Gesundheitskosten vergütet erhalten, um den täglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Von dramatischer Wirkung keine Spur!
Mit diesem Antrag tragen wir zu einer nachhaltigen finanziellen Sicherung der AHV bei. Er schafft keine Härtefälle und nimmt niemandem etwas weg. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Freisinnigen, den Antrag der Minderheit I (Heberlein) zu unterstützen.