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Lang Josef · Nationalrat · 2011-04-13

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2011-04-13

Wortprotokoll

Die Grünen empfehlen Ihnen, diese Anträge abzulehnen. Zuerst zum Einzelantrag Stamm: Der Begriff "multilaterale Rechtsvereinheitlichung" aus der alten Verfassung wurde, wie heute schon gesagt wurde, bei der Schaffung der neuen Verfassung ganz bewusst gestrichen. Das hat mit der Frage zu tun, ob ein Abkommen mit der EU nun ein mulilaterales Abkommen ist, weil die EU aus verschiedenen Staaten besteht, oder ob es ein bilaterales Abkommen ist, weil die EU eine Einheit ist. Indem wir diesen Begriff erneut in die Verfassung hineinbringen, schaffen wir hier wieder Unklarheit.

Dann noch einmal zum Begriff "in wichtigen Bereichen": Dieser Begriff kommt in der heutigen Bundesverfassung nicht vor. Das Adjektiv "wichtig" ist nicht entscheidend; das ist ein zu banaler Begriff, um entscheidend zu sein. Entscheidend ist hier der Begriff "Bereiche", und der ist nicht in der jetzigen Verfassung. Ob ein Bereich wichtig oder unwichtig ist, lässt sich so nicht entscheiden. Es lässt sich leichter entscheiden, ob eine Bestimmung unwichtig oder wichtig ist. Aber was Herr Stamm hier vorschlägt, ist das Wort "Bereiche", und dessen Bedeutung ist zu breit, um es diesbezüglich definieren zu können.

Zum Einzelantrag Schwander: Da haben wir wirklich das Problem mit dem Finanzreferendum. Ich persönlich bin nicht gegen das Finanzreferendum, weil ich zuallererst natürlich - da bin ich ehrlich - an das Rüstungsreferendum denke; bezüglich Finanzreferendum gibt es in der Linken verschiedene Auffassungen. Aber es geht nicht an, eine Initiative mit einem anderen Thema zu füllen. Da haben wir zusätzlich auch das Problem der Einheit der Materie.

Zum Antrag Freysinger: Herr Freysinger hat wieder gross mit der alten Geschichte der fremden Richter argumentiert. Als Historiker würde ich seine Interpretation infrage stellen. Abgesehen davon sind wir jetzt im 21. und nicht im 13. Jahrhundert. Aber niemand von der SVP-Fraktion hat heute oder bei der Debatte über den aussenpolitischen Bericht Stellung bezogen zur Tatsache, dass die Schweiz das Frauenstimmrecht - und die Frauen waren ja für Sie wegen des Islams in letzter Zeit ein wichtiges Thema - eingeführt hat, weil es ein Vorbehalt in der Europäischen Menschenrechtskonvention war und weil dieser Vorbehalt nach 1968 nicht mehr auszuhalten und aufrechtzuerhalten war. Dieser Frage weichen Sie immer aus. Wir verdanken das Frauenstimmrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Jetzt ist die Frage, wie wichtig das Frauenstimmrecht ist. Übrigens noch, Herr Freysinger: Sie haben in Ihrem Referat eine ganze Reihe von Einwänden gekontert. Aber einen Einwand haben Sie nicht gekontert, nämlich dass diese Volksinitiative die Stände mächtiger macht, aber sicher nicht das Volk.

Noch zu Kollege Reimann: Ich meine, es gibt keine Abmachung, keinen Vertrag, kein Abkommen, das die Schweiz abschliessen müsste, das auf der generell-abstrakten Ebene die Schweiz für die Zukunft verpflichtet. Das hat es noch nie gegeben, und das ist auch nicht denkbar. Das heisst, was Sie hier vorschlagen, ist - zusätzlich zum fakultativen und zum obligatorischen Referendum - die Einführung eines präventiven Referendums.