Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-05-08
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Der Mischindex, wie er heute besteht, wurde 1980 eingeführt. Die Minimalrente betrug damals 550 Franken. Heute liegt sie dank dieser Anpassung bei 1005 Franken minimal, und die Maximalrenten sind im Zeitraum von 20 Jahren um rund 83 Prozent gestiegen. Würde nur eine Preisanpassung berücksichtigt, läge die Rente bei 955 Franken, würde die volle Lohnentwicklung mit einbezogen, läge sie bei 1055 Franken.
Die Ersatzquote, also das Verhältnis zwischen Rente und früherem Einkommen, ist durch die 50 Prozent Lohn- und 50 Prozent Preisbasis des heutigen Rechtes kleiner geworden, ohne dass dies für die Rentner zu einschneidenden Konsequenzen führte. Denn die Minimalrente wurde, Sie haben es gehört, auf 1005 Franken erhöht.
Mit meinem Antrag möchte ich nicht das "système génial", wie Frau Bundesrätin Dreifuss den Mischindex in der Kommission genannt hat, abschaffen. Im Gegenteil, wir stehen zum Mischindex. Aber auch ein "système génial" müsste den Verhältnissen der Zeit angepasst werden - wir wollen lediglich den anteilmässigen Einbezug von Lohn und Preisindex verändern. Das Verhältnis von zwei Dritteln Preisindex und einem Drittel Nominallohnindex, wie ich es in meinem Antrag vorschlage, hätte längerfristig einen höheren Spareffekt zur Folge. Die einzelnen Rentner werden im Rahmen des etablierten BVG-Systems in zehn bis zwanzig Jahren diese Einbusse kaum zur Kenntnis nehmen. Wir wollen aus diesem Grund die zweite Säule auch für kleine Einkommen stärken, wie dies in der Subkommission BVG im Moment vorbereitet wird. Die Beitragszahler, die jungen Familien, hätten aber eine Erleichterung im Bereich der direkten und indirekten Steuern.
Wir haben hier die Aufgabe, für die AHV langfristige Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, damit nicht die Generation der Aktiven, die immer kleiner wird, unverhältnismässig belastet wird. Dabei sind sämtliche Leistungen in unserem Dreisäulensystem mit einzubeziehen, und es ist nicht ein selektives Wunschdenken zu pflegen. Eine Opfersymmetrie, welche sich auf das Rentenalter der Frau und die Witwenrente beschränkt und nicht alle zukünftigen Rentner in die Massnahmen mit einbezieht, ist für uns inakzeptabel. Nach zehn Ausbaurevisionen haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass in Zukunft nicht mehr eine wachsende Zahl Beitragszahler existiert, welche dies zu finanzieren hat, und dass die abnehmende Zahl der Aktiven nicht zu Beitragserhöhungen und zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten bereit sein wird.
Der Antrag der Minderheit II (Rechsteiner-Basel) wird bei gleich bleibender Lohnentwicklung zu erheblichen Mehrkosten führen. Er ist wohl auch politisch nicht ganz seriös gemeint, sondern als Gegenantrag zum Antrag der Minderheit I.
Im Lauf der Jahre wirken sich die Einsparungen kumulativ aus, Stichwort Anzahl Rentner. Bei einem Prozent Produktivitätswachstum ergeben sich nach zehn Jahren rund [PAGE 447] 650 Millionen Franken Einsparungen pro Jahr, nach zwanzig Jahren gar 1400 Millionen Franken, ohne dass dies mit neuen Beiträgen ausgeglichen werden müsste.
Die Kommission hat den Antrag der Minderheit I mit 13 zu 11 Stimmen - also ganz knapp - abgelehnt. Ich ersuche Sie, ihm nun hier zuzustimmen.
Wir haben bei der Witwenrente auch erhebliche Mehrausgaben gegenüber der Vorlage des Bundesrates vorgenommen. Diese sind nicht durch zusätzliche Mehrwertsteuerprozente oder Lohnprozente, sondern durch eine langfristige Sanierung hereinzuholen.