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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat in Bezug auf die Zulässigkeit von Abgangsentschädigungen und Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden, ein System beschlossen, das insbesondere hinsichtlich der ausnahmsweisen Genehmigung dieser Sondervergütungen vom Entwurf der Kommission des Ständerates beträchtlich abweicht. Durch die Fassung Ihrer Kommission sollen die Ausnahmebestimmungen für die unzulässigen Vergütungen ausgeweitet werden, gemäss indirektem Gegenentwurf der Kommission des Ständerates sollen Ausnahmen nur gestützt auf einen konkreten Beschluss der Generalversammlung möglich sein; gemäss der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates wären hingegen auch Ausnahmen möglich, wenn das generell-abstrakte Vergütungsreglement das vorsehen würde. Obwohl das Vergütungsreglement durch die Generalversammlung genehmigt wird, würden durch dieses Vorgehen die Mitspracherechte der Aktionäre massiv geschwächt.

Ständerat und Bundesrat sind der Ansicht, dass Abgangsentschädigungen und Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden, zwingend durch die Generalversammlung zu genehmigen sind. Die Generalversammlung soll über diese Genehmigung nur mit einem qualifizierten Mehr beschliessen können. Ich möchte Sie daran erinnern, und es wurde bereits mehrmals gesagt, dass die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" beide Arten der Vergütungen sogar ohne Ausnahmemöglichkeiten verbietet. Auch deshalb wollten Ständerat und Bundesrat die Hürden für Abgangsentschädigungen und Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden, relativ hoch ansetzen. Ein absolutes Verbot hingegen stuft der Bundesrat als zu restriktiv ein, als einen zu grossen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Gesellschaften.

Ich bitte Sie daher, wieder zur Fassung des Ständerates zurückzukehren.