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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-01

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Bei Artikel 731lbis geht es um eine Grundsatzfrage. Wollen wir die für die schweizerische Volkswirtschaft wichtige Finanzindustrie mit einer speziellen Ausnahmeregelung bestrafen? Die Finanzindustrie gehört zu den am stärksten regulierten Branchen in der Schweiz. Die Finma hat für die der schweizerischen Finanzmarktaufsicht unterstellten Finanzinstitute auf den 1. Januar 2010 ein Rundschreiben mit Mindeststandards für Vergütungssysteme erlassen, auf das heute in der Debatte bereits verwiesen wurde. Dieses Rundschreiben enthält zehn Grundsätze, die von den grösseren und damit exponierten Finanzinstituten zwingend umzusetzen sind. Diese Grundsätze gelten im internationalen Vergleich als sehr streng. Für eine zusätzliche gesetzliche Regelung für die Boni der Finanzdienstleistungsgesellschaften besteht daher keine Notwendigkeit.

Zudem würde die Regelung von Artikel 731lbis zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. Wie die Finma in ihrem Rundschreiben selber festhält und wie es mittlerweile von verschiedenen Lehrmeinungen bestätigt wurde, gilt dies für schweizerische Arbeitsverträge bereits. Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin bei einer Tochtergesellschaft eines schweizerischen Finanzdienstleistungsunternehmens im Ausland angestellt, ist das dortige Arbeitsrecht für die Lohnansprüche und damit auch für die variablen Lohnansprüche anwendbar. Dieses könnte leicht in Widerspruch zur schweizerischen Regelung von Artikel 731lbis geraten. [PAGE 861]

Ich bitte Sie daher, den Wirtschaftsstandort für die schweizerischen Finanzdienstleister nicht zu verschlechtern, den Antrag der Mehrheit bei Artikel 731lbis abzulehnen und der starken Minderheit zu folgen.

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