Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-06-01
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag I will, dass man dem Beschluss des Ständerates folgt und dass in den Reglementen ein klares Verhältnis zwischen Salär und Bonus enthalten ist. Er ist eigentlich eine mildere oder eine allgemeinere Fassung des Antrages der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer).
Worum geht es im Kern? Es geht darum, dass kein exorbitantes Verhältnis zwischen der Grundsalarierung und dem Bonus Eingang findet. Die Boni, also die variablen Vergütungen, sind ja, wie sich in den letzten Jahren immer wieder gezeigt hat, vor allem erfolgsabhängig. Das ist übrigens eine interessante Entwicklung: Stand noch in den Neunzigerjahren der Leistungslohn im Vordergrund - alle Welt redete von Leistung, als ob vorher nie etwas geleistet worden wäre -, schlich sich dann im Zuge des Shareholder-Values unter der Hand nicht eine Forcierung der Leistung ein, sondern eine rein erfolgsabhängige Betrachtungsweise - erfolgsabhängig namentlich mit Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses und des ROIC, des Return on Invested Capital. Das hat zu unheilvollen Entwicklungen geführt - Entwicklungen, die einen Bestandteil der gesamten Abzockerproblematik bilden. Dem soll nun Einhalt geboten werden, indem diesbezüglich klare Verhältnisse statuiert werden.
Ich denke, letztlich ist es richtig, dass man - wie es im Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) vorgesehen ist - kein grösseres Verhältnis will als das Doppelte. Das entspricht immer noch einer Entwicklung der Firmensalarierung, die relativ neu ist - die eigentlich immer noch exorbitant ist -, aber es ist eine massvolle und sinnvolle Einschränkung gegenüber dem Status quo. Ich ersuche Sie in diesem Sinn, klare Fixpunkte einzubauen.
Da ich denke, dass der Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) in diesem Sinn präziser ist, ziehe ich den Antrag der Minderheit I zugunsten des Antrages der Minderheit II zurück und ersuche Sie, diesem zuzustimmen. Ich finde auch den Zusatz in diesem Minderheitsantrag, nämlich die Rückstellung, sinnvoll. Es kann ja nicht sein, dass solche Boni ausbezahlt werden, die Gesellschaft dann aber, wenn es zu einem Flop kommt - nach dem Motto "Nach uns die Sintflut" -, unselige Prozesse führen muss, weil das Geld irgendwo ist, nur nicht dort, wo man es juristisch eintreiben kann. Genau das soll hiermit verhindert werden.