Huber Gabi · Nationalrat · 2011-06-01
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Zuerst zu Absatz 2: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt hier den Minderheitsantrag von Frau Leutenegger Oberholzer ab. Alles, was sie mit ihrer Minderheit zu Absatz 2 beantragt, ist auch gemäss Fassung der Mehrheit möglich. Bei Ziffer 3 handelt es sich um beispielhafte Aufzählungen, bei Ziffer 4 ist die Mehrheit sogar klarer; sie verlangt Kriterien und nicht einfach Grundsätze. In diesem Sinne ist die Mehrheit auf dem richtigen Weg, weil sie eigentlich die Verdeutlichung besser erbringt als die Fassung des Ständerates.
Bei Absatz 2bis unterstützen wir die Minderheit Markwalder. Für einmal befinden wir uns mit dem Streichungsantrag in der guten Gesellschaft des Bundesrates - mindestens hat die Verwaltung das so in der RK vertreten, denn dieser Absatz 2bis ist absolut überflüssig, weil Gesellschaftsorgane aufgrund ihrer Treuepflicht ohnehin immer im Interesse der Gesellschaft handeln müssen. Wenn Organe von Dritten Prämien erhalten, damit sie Geschäfte tätigen, die nicht im Interesse der Gesellschaft sind, werden sie haftbar oder machen sich sogar strafbar. Falls die Organe von der eigenen Gesellschaft Prämien erhalten, fallen solche Prämien immer unter den Begriff der Vergütung, welche Bestandteil des Vergütungsreglements ist, welches wiederum der zwingenden Abstimmung in der Generalversammlung unterliegt.
Bei Absatz 3 hat sich Herr Vischer von seiner Minderheit I, die dem Ständerat folgen will, verabschiedet. Er möchte jetzt die Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) unterstützen, welche gerade auch noch eine Gebrauchsanweisung für das maximal zulässige Verhältnis zwischen Grundvergütung und zusätzlicher Vergütung liefert. Das ist eine absolut praxisuntaugliche Regelung, die hier beliebt gemacht wird. Ich glaube, die Unterstützer der Minderheit II haben noch nicht zur Kenntnis genommen, dass es ein Finma-Rundschreiben gibt und dass ihre Regulierung absolut überflüssig, starr und eben praxisuntauglich ist.
Wir bitten Sie also, die Anträge der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen und die Minderheit Markwalder zu unterstützen.