Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01
Wortprotokoll
Nochmals zur Erinnerung: Im geltenden Recht müssen hinsichtlich der Geschäftsleitung nur der Gesamtbetrag und die höchste Einzelvergütung, inklusive des Namens des entsprechenden Mitglieds der Geschäftsleitung, offengelegt werden.
Der Minderheitsantrag möchte jetzt, dass die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung im Vergütungsbericht einzeln offengelegt werden. Die Offenlegung der Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung würde damit an jene der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates angepasst.
Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom letzten Dezember die individuelle Offenlegung der Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung begrüsst. Die Aktionäre sollen erkennen können, welches Mitglied der Geschäftsleitung welche Vergütung erhalten soll. Das wäre insbesondere im Hinblick auf eine allfällige Genehmigung der sehr hohen Vergütungen durch die Generalversammlung wichtig. Ausserdem ist nicht ersichtlich, weshalb die Aktionäre erfahren, wie hoch die Vergütung bei jedem einzelnen Mitglied des Verwaltungsrates ist, weshalb das dort möglich ist, während es nicht möglich sein soll, dass sie ebenfalls erfahren, wie hoch die Vergütung jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsleitung ist.
Zum Argument, das soeben von Herrn Fluri ausgeführt wurde, gilt es vielleicht noch zu sagen: Man kann doch davon ausgehen, dass in der Regel die höchsten Vergütungen an die Geschäftsleitung ausbezahlt werden; selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen, aber ein wesentlicher Teil der Vergütungen wird sicher an sie ausbezahlt.
Ich bitte Sie deshalb, im Sinne einer verbesserten Transparenz, den Minderheitsantrag anzunehmen.