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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01

Wortprotokoll

Im geltenden Aktienrecht kann bekanntlich jede Gesellschaft für ihre Konzernrechnung ihre eigenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze aufstellen. Heute wissen wir, wohin das geführt hat, nämlich zu einem "standard picking" bzw. zu Eigenkreationen, weil eben ein zu grosser Ermessensspielraum besteht. Solche Konzernrechnungen sind nicht aussagekräftig, und vor allem können Sie verschiedene Konzernrechnungen nicht miteinander vergleichen.

Die Fassung gemäss Ständerat und Bundesrat hingegen sieht für die Erstellung der Konzernrechnung zwingend die Anwendung eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung vor - die Standards sind Ihnen bekannt. Diesem Konzept hat sich auch Ihre Kommission für Rechtsfragen angeschlossen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mit Swiss GAAP FER 30 ein anerkannter Standard speziell für die Konsolidierung von mittelständischen Konzernen bereits seit Jahren vorhanden ist und sich in der Praxis x-fach bewährt hat.

Die bisherige nationalrätliche Version ist ein klarer Rückschritt hin zu einer wenig aussagekräftigen Konzernrechnung. Diese widerspricht einer modernen Rechnungslegung und beinhaltet ein Missbrauchspotenzial, weil die Unternehmen über einen zu grossen Ermessensspielraum verfügen, wenn sie sich nicht an einem anerkannten Standard orientieren müssen.

Es wird, unter anderem von Economiesuisse, immer wieder behauptet, dass eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard dazu führe, dass grössere, konzernmässig organisierte Gesellschaften ihre stillen Reserven auflösen müssten und keine neuen stillen Reserven bilden könnten. Ich möchte Ihnen heute einfach deutsch und deutlich sagen, dass das nicht korrekt ist. Eine Auflösung von stillen Reserven würde ja bedeuten, dass Steuern erhoben würden. Das ist bei der Konzernrechnung gerade nicht der Fall, weil diese für die Erhebung der Steuern nicht relevant ist und weil sie ein Informationsinstrument ist.

Ich möchte, dass Sie auch in Erinnerung behalten, dass Sie die Schwellenwerte im Bereich der Konzernrechnung stark angehoben haben. Sie haben gesagt, dass Sie damit die KMU entlasten, und jetzt soll das - bevor das Gesetz in Kraft getreten ist - schon wieder nicht mehr gelten. Eine Konzernrechnung, die nach einem anerkannten Standard erstellt wird, ist in vielen Fällen durch die Revisionsstelle einfacher und schneller zu revidieren, weil klare Bestimmungen und nicht irgendwelche Eigenkreationen der Unternehmen vorliegen.

Ich bitte Sie deshalb, sich dem Antrag der Mehrheit und der ständerätlichen Version anzuschliessen und den Minderheitsantrag Hochreutener abzulehnen.

Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Sie - wenn ich richtig gerechnet habe - bei der heutigen Differenzbereinigung keine einzige Differenz zum Ständerat ausgeräumt haben. Ich möchte Sie daher auffordern, die Gelegenheit jetzt zu nutzen und wenigstens diese Differenz auszuräumen. Es ist eine wichtige Massnahme, die Sie hier treffen können. Ich glaube, eine Differenzbereinigung bedeutet, dass immer beide Räte einen Schritt aufeinander zu machen. Bis jetzt ist das hier in diesem Rat nicht geschehen. Sie haben jetzt die Chance, das noch zu tun.