Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-06-01
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Artikel 961d regelt die Erleichterung infolge Konzernrechnung. Absatz 1 sagt, unter welchen Bedingungen auf gewisse Berichte verzichtet werden kann. Absatz 2 stipuliert, dass bestimmte Kategorien von Personen [PAGE 881] und Gesellschaften einen Geschäftsbericht nach den Vorschriften dieses Abschnitts verlangen können.
Es geht mithin bei diesem Minderheitsantrag wiederum um die Frage, wie hoch man die Quote ansetzt. Infrage steht als Differenz die Quote bei den Aktiengesellschaften. Bundesrat, Ständerat und Minderheit wollen bei einer Quote von 10 Prozent verbleiben, derweil die Mehrheit eine Quote von 20 Prozent als richtig erachtet. Die Quote von 10 Prozent ist übrigens auch für Genossenschaften vorgesehen, das ist unbestritten. Uns scheint, dass die tiefere Quote sinnvoll ist, denn es geht hier um einen wichtigen Minderheitenschutz. Es hat sich eigentlich in der Diktion von Bundesrat und Ständerat eingependelt, dass Hürden von 10 Prozent als sinnvoller Rahmen für diesen Minderheitenschutz gelten. Hier geht es um eine wichtige Frage mit Bezug auf diesen Geschäftsbericht. Wir denken, wenn 10 Prozent einen Geschäftsbericht wollen, ist das in einer Aktiengesellschaft immerhin eine genügend qualifizierte Minderheit, die ein solches Recht wahrnehmen können sollte.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Ich glaube, es wäre auch aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll, hier dem Ständerat nachzugeben. Wir sind ja sonst in diesem Absatz bei den Ziffern 2 und 3 kongruent. Wir haben noch eine Differenz bei der Aktiengesellschaft, aber ich glaube, es lohnt sich jetzt hier nicht, wegen dieses Unterschieds von 10 Prozent das Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat fortzusetzen. Da er schmunzelt, denke ich, dass sogar Herr Stamm das ein wenig denkt.