Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01
Wortprotokoll
Wir befinden uns tatsächlich in der Differenzbereinigung; das merkt man zwar noch nicht, aber dieses Verfahren läuft zurzeit.
Der Minderheitsantrag Vischer möchte zur bundesrätlichen bzw. ständerätlichen Version zurückkehren, indem Gesellschaften mit einer Kapitalbeteiligung von 10 Prozent eine Rechnungslegung für grössere Unternehmen durchsetzen können. Der Nationalrat hat die minimale Kapitalbeteiligung von 10 auf 20 Prozent angehoben.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Rechnungslegung für grössere Unternehmen als wichtigstes Erfordernis die Geldflussrechnung enthält. Nur eine Geldflussrechnung ermöglicht einen zuverlässigen Überblick über die Entwicklung der Liquidität eines Unternehmens, unter anderem über den Cashflow. Im Gegensatz zur Bilanz garantiert die Geldflussrechnung eine dynamische Betrachtungsweise der Liquidität.
Da das vorliegende, zur Diskussion stehende Minderheitenrecht materiell deutlich weniger weit geht als dasjenige gemäss Artikel 962a Absatz 4, mit dem gegen den Willen des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans ein gesamter Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung durchgesetzt werden kann, lässt sich die tiefere Schwelle von 10 Prozent sachlich klar begründen. Auch ist die Erstellung, insbesondere der Geldflussrechnung, mit keinem nennenswerten finanziellen Mehraufwand verbunden, umgekehrt bringt er aber einen grossen Mehrwert.
Ich bitte Sie deshalb, bei einem Schwellenwert von 10 Prozent zu bleiben, da dadurch im vorliegenden Bereich ein modernes Rechnungslegungsrecht mit ausreichendem Minderheitenschutz gewährleistet bleibt. Ich bitte Sie deshalb sehr, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, die Differenz hier auszuräumen und dem Minderheitsantrag zuzustimmen.