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Fasel Hugo · Nationalrat · 2001-05-09

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2001-05-09

Wortprotokoll

Wir wechseln nun zu einem ganz anderen Thema, nämlich zur Problematik des Krankentaggeldes - ein Problem, das völlig neuen Datums ist, das wir früher so nicht gekannt haben.

Worum geht es? Wenn in diesem Land eine Person, die im erwerbsfähigen Alter ist, krank wird, oder sagen wir, wenn es ihr gesundheitlich schlecht geht, dann sollte sie das Glück haben - ich muss es leider so hart formulieren -, dass es ihr aus Gründen eines Unfalls schlecht geht, nicht etwa aufgrund einer Krankheit, einer längeren Krankheit. Denn wir haben Versicherungslösungen für den Fall, wenn es jemandem infolge eines Unfalls schlecht geht, hingegen keine bezahlbaren Lösungen für den Erwerbsausfall, wenn jemand krank wird und länger krank ist.

Wer heute krank wird, muss befürchten, dass er bald ohne Einkommen dasteht. Der Grund: Es gibt in der Schweiz keine obligatorische Krankentaggeldversicherung. Das Gesetz bietet lediglich einen Minimalschutz. Kann eine angestellte Person wegen einer langwierigen Krankheit nicht mehr arbeiten, muss ihr der Betrieb den Lohn nur für wenige Wochen weiter bezahlen. Im Extremfall hört die so genannte Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers schon nach drei Wochen auf. Sogar nach zehn Dienstjahren kommt ab dem vierten oder fünften Monat, je nach kantonaler Gerichtspraxis, nichts mehr auf das Lohnkonto.

Diese Tatsache hat an Bedeutung gewonnen, seit wir das neue KVG haben. Das seit 1996 geltende Krankenversicherungsgesetz schreibt nämlich den Krankenkassen vor, eine soziale Krankentaggeldversicherung anzubieten und jeden Interessenten und jede Interessentin, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, aufzunehmen und zu versichern. Da es sich indes um eine freiwillige Versicherung handelt, haben die Kassen das Recht, Versicherungsvorbehalte [PAGE 484] anzubringen. Tatsache ist zudem, dass die Krankenkassen auch Taggeldversicherungen nach Privatversicherungsrecht anbieten können. Die Regeln des privaten Versicherungsrechtes sind für die Kassen allerdings wesentlich interessanter, weil sie mehr Gewinn versprechen. Es verwundert deshalb kaum, dass die Kassen vorab privatrechtliche Versicherungsprodukte anbieten. Einige Kassen greifen sogar zu einem recht üblen Trick. Sie begrenzen die Höhe der sozialen Taggeldversicherung, die das Gesetz vorschreibt, auf einen nur noch symbolischen Betrag, auf ein Minimum von beispielsweise 30 Franken pro Tag, was einem Monatseinkommen von 900 Franken entspricht. Arbeitnehmende, die ihren Lohnausfall mit einem höheren Taggeld versichern möchten und auch müssten, werden auf die privatrechtliche Taggeldversicherung verwiesen.

Diese Fehlkonstruktion im KVG und das trickreiche Vorgehen vieler Krankenkassen führen zu einer Risikoselektion der Versicherten und schliesslich zur Demontage der sozialen Taggeldversicherung. Ältere und kränkliche Personen müssen bei der sozialen Taggeldversicherung bleiben. Sie werden durch die hohen, nach Risiko abgestuften Prämien der privaten Versicherungen abgeschreckt oder aufgrund ihres hohen Krankheitsrisikos gar nicht erst in die Versicherung aufgenommen.

Ich habe noch einmal zusammengestellt, was es bedeutet, wenn sich heute jemand für den Erwerbsausfall im Krankheitsfall versichern möchte. Wir haben eine normale, durchschnittliche Situation als Ausgangspunkt genommen: Eine 37-jährige Frau und ein 37-jähriger Mann, die sich für 150 Franken Taggeld versichern möchten.

Wenn wir die einzelnen Anbieter anschauen, bei denen man sich versichern kann, sehen wir, dass wir in diesem Bereich tatsächlich in einem völlig unhaltbaren Zustand gelandet sind. Ich gebe einige Beispiele: Wenn sich ein Mann bei der CSS für ein Taggeld von 150 Franken versichern will, dann bezahlt er eine Monatsprämie von 142 Franken. Bei der Helsana kostet es 150 Franken, um ein Taggeld von 150 Franken zu bekommen, bei der Konkordia 132 Franken. Bei der Basler Versicherung bezahlt ein Mann für ein Taggeld von 150 Franken 260 Franken Versicherungsprämie monatlich.

Bei den Frauen ist es natürlich wesentlich teurer. Bei der CSS fallen für eine Frau, die sich für 150 Franken Taggeld versichern möchte, 226 Franken an, bei der Supra beispielsweise 200 Franken, bei der Basler Versicherung sage und schreibe 350 Franken Monatsprämie. Das macht pro Jahr 4000 Franken und mehr.

Man sieht, wir sind durch die Entwicklung in den letzten Jahren in einen unhaltbaren Zustand hinein geraten. Es ist ein neues Problem entstanden, dem wir hier begegnen wollen. Wir haben in der Petition, die wir mit 17 000 Unterschriften eingereicht haben und die ich dann in Form einer Motion aufgenommen habe, versucht, dieser neuen Problematik Rechnung zu tragen.

Ich hoffe, Sie sind bereit, der Motion zuzustimmen. Das Problem hat sich in der Zwischenzeit noch verschärft, und auch der Bundesrat gibt zu, dass es sich hier um eine ernsthafte Schwierigkeit handelt, die behoben werden müsste. Allerdings hat er nicht gesagt, wann er sie beheben möchte. Aber er hat zugegeben, dass hier ein Problem vorliegt, das es anzugehen gilt.