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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-07

Wortprotokoll

Zu einzelnen Steuerzahlern können und wollen wir nicht Stellung nehmen. Ganz allgemein lässt sich aber sagen: Ausländische Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften von in der Schweiz domizilierten Muttergesellschaften werden von der zuständigen ausländischen Steuerbehörde veranlagt und besteuert. Massgebend für die Steuerbelastung ist die dortige Gesetzgebung. Allfällige Steuerschlupflöcher sind Sache des entsprechenden Landes und nicht der Schweiz.

Mit vielen Staaten hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindert werden, dass derselbe Gewinn mehrfach besteuert wird. Unter dem Vorbehalt der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ist es aber jedem Staat grundsätzlich freigestellt, ob und allenfalls wie hoch ein bestimmter Gewinn besteuert wird. Damit hat er es grundsätzlich auch in der Hand, Steuerschlupflöcher zu vermeiden oder eben auch nicht; das ist dann aber Sache des ausländischen Staates.

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