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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-05-09

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-09

Wortprotokoll

Wir kommen mit unserer Vorlage in den Endspurt. Wir haben gestern beschlossen, dass wir die vollen Erträge der Spielbankenabgabe in die AHV-Kasse fliessen lassen wollen. Heute müssen wir über den Antrag der Kommissionsmehrheit entscheiden, d. h. darüber, ob wir das ganze Mehrwertsteuerprozent ohne Vorbehalt für die Bundeskasse in die AHV-Kasse fliessen lassen wollen. Wir müssen über den Antrag Lauper entscheiden, der verlangt, dass auch die ganzen Erträge aus der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse fliessen. Der Antrag Studer Heiner möchte die Steuer auf alle alkoholischen Getränke ausdehnen und nicht nur auf die gebrannten Wasser beschränken.

Ich beginne mit Artikel 112 Absatz 3. Da hat die Mehrheit mit hartnäckiger Überzeugung - um ein Wort von Frau Egerszegi aus der gestrigen Debatte zu gebrauchen - an ihrem Entscheid festgehalten, dass künftig das ganze Mehrwertsteuerprozent in die AHV-Kasse fliessen soll.

In der Botschaft geht der Bundesrat für die Jahre zwischen 2004 und 2010 von einem jährlichen Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent, für die Zeit danach von 0,7 Prozent und einem jährlichen Anstieg der Jahreslöhne um 1 Prozent aus. Bei diesem vorsichtig gerechneten Szenario würde sich - falls Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmten - im Jahr 2007 ein halbes und im Jahr 2011 ein ganzes Mehrwertsteuerprozent für die AHV aufdrängen. Ein Mehrwertsteuerprozent entspricht rund 2,7 Milliarden Franken. An dieser Prognose wird sich kaum etwas ändern, weil die Entscheide, die wir gestern gefällt haben, das AHV-Budget gemäss Kommissionsbeschlüssen nicht wesentlich verändern.

Nun haben wir schon im vergangenen Jahr eine ausführliche Diskussion zum Mehrwertsteuerertrag geführt. Zwei Mal ist der Nationalrat dem Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gefolgt und hat entschieden, dass das ganze Mehrwertsteuerprozent inklusive der 17 "Demographie-Prozente", die der Bundesrat heute für seinen Anteil an die AHV zurückhält, in die AHV-Kasse fliessen muss. Zudem ist in der Kommission und im Parlament auch längst der Grundsatzentscheid gefallen, dass zukünftig nicht die Lohnprozente erhöht werden, sondern dass die notwendigen Einnahmen über die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen sollen. Aber diese Erhöhung darf nicht unkontrolliert erfolgen, belastet sie doch wiederum Familien mit durchschnittlichen Einkommen sehr stark. Deshalb muss eine Erhöhung der Mehrwertsteuer möglichst lange hinausgeschoben werden. Aus Gründen der Transparenz muss der betreffende Ertrag vollumfänglich der AHV-Kasse zufliessen, für den explizit die Mehrwertsteuer erhöht worden ist und der für die AHV bestimmt ist. Angesichts des Überschusses im Bundeshaushalt ist eine solche Regelung für den Bund heute absolut verkraftbar. Die künftigen, durch die demographische Entwicklung bedingten Mehrausgaben des Bundes werden überschätzt. Das zeigt ein Blick auf die Entwicklung der letzten 25 Jahre.

Frau Egerszegi, die mit dem Antrag der Minderheit II versucht, in Artikel 112 Absatz 3 der Bundesverfassung den Transfer der "Demographie-Prozente" zu verhindern, hat Recht, wenn sie meint, dass es sich hier nicht um Bundesgeld, sondern um das Geld der Bürger handelt. Nur trifft es nicht die gleichen Bürger. Die Kommissionsmehrheit nimmt es in Kauf, dass die vollen Mehrwertsteuererträge, die zukünftig in die AHV fliessen müssen, allenfalls bei den geplanten Steuererleichterungen Konsequenzen haben. Die Kommission hat den Grundsatzentscheid für ein ganzes Mehrwertsteuerprozent an die AHV mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.

Zum Antrag Studer Heiner - ergänzt durch den Antrag Lauper -, der verlangt, dass zukünftig die Alkoholsteuer für die AHV nicht nur die gebrannten Wasser, sondern alle alkoholischen Getränke erfassen soll: Er möchte vor allem eine Weinsteuer einführen, denn die Biersteuer existiert bereits und bringt dem Bund Erträge von rund 100 Millionen Franken ein - nicht zugunsten der AHV, sondern zugunsten der allgemeinen Bundeskasse. Herrn Studer geht es vor allem um eine indirekte Steuerung des Konsums von Alkohol. Davon würde die AHV-Kasse allerdings nicht profitieren, weil ja der ganze Ertrag in die Bundeskasse geht und der Bund einen Anteil davon in die AHV-Kasse weitergibt.

Zum Antrag Studer Heiner ist zu sagen, dass er der Kommission nicht vorlag und deshalb keine vertiefte Diskussion darüber geführt werden konnte. Wir wissen aber, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung zurzeit eine Studie durchführt, die abklären soll, wie sich der Zusammenhang zwischen dem Konsumverhalten und der Steuerbelastung auswirkt beziehungsweise ob er überhaupt existiert. Deshalb erlaube ich mir als Kommissionspräsidentin, zu beantragen, diesen Antrag abzulehnen, damit die Thematik dann vertieft überprüft werden kann, wenn die Studienergebnisse der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vorliegen.

Der Antrag Lauper möchte die volle Konsequenz, nämlich dass sämtliche zweckgebundenen Steuern vollumfänglich und ohne jeden Rückbehalt durch den Bund in die AHV-Kasse fliessen müssen. Das wären das volle Mehrwertsteuerprozent - was die Mehrheit der Kommission auch will -, alle Erträge aus der Spielbankenabgabe, wie wir das gestern beschlossen haben, und neu alle Erträge aus der Tabaksteuer und alle Erträge aus der Alkoholsteuer inklusive Ausdehnung der Besteuerung von den gebrannten Wassern auf sämtliche alkoholischen Getränke.

Im Gegensatz zum Antrag Studer Heiner wird beim Antrag Lauper die Bundeskasse stark betroffen. Heute entsprechen die Tabak- und Alkoholsteuererträge, die der Bund der AHV weitergibt, rund 41 Prozent des gesamten Bundesbeitrages. Das sind rund 1,85 Milliarden Franken oder ein Mehrwertsteuerprozent. Muss der Bund die vollen Erträge aus [PAGE 470] Tabaksteuer und Steuer auf gebrannten Wassern oder neu eventuell auch auf Wein in die AHV-Kasse abgeben, würde dies die Bundeskasse mit rund 600 Millionen Franken belasten. Der gesamte Bundesanteil an die AHV beträgt heute 4,485 Milliarden Franken.

Auch der Antrag Lauper lag in der Kommission nicht vor; er konnte also nicht vertieft diskutiert werden. Wir müssen aber wissen: Wenn sämtliche Steuererträge aus dem so genannten sündigen Lebenswandel - aus Spielen, Trinken und Rauchen - in die AHV-Kasse fliessen müssen und die AHV vom Lebenswandel des Volkes abhängig wird, dann ist sie gefährdet. Denn irgendwann kann das Volk zu neuen Tugenden wechseln, und die Einnahmen können sich verkleinern. Dann ist die AHV-Kasse bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung der Bürger und Bürgerinnen nicht mehr gesichert.

Nachdem auch dieser Antrag in der Kommission nicht vertieft geprüft werden konnte, bitte ich Sie, auch diesen abzulehnen und beim Mehrwertsteuerprozent nur dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.