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Casanova Corina · 2011-06-09

Casanova Corina · Graubünden · 2011-06-09

Wortprotokoll

Besten Dank den Berichterstattern für ihre Ausführungen; ich danke auch der Kommission dafür, dass sie bei Artikel 15 dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt ist.

Betreffend Artikel 61a bittet Sie der Bundesrat, diese Bestimmung beizubehalten. Es geht nicht darum, dass der Bundesrat oder die Bundeskanzlerin nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen. Sie sollen gleich behandelt werden wie alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Es geht nur darum, dass vorher eine Ermächtigung erteilt werden soll. [PAGE 1064]

Was für Delikte kommen infrage? Es kommen Strassenverkehrsdelikte oder auch Delikte im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten oder mit Unfällen infrage. Dort hat diese Bestimmung einen präventiven Charakter. An diesen präventiven Charakter möchte ich anknüpfen. Es wurde gesagt, die neue Strafprozessordnung würde hier Abhilfe schaffen, dieser Artikel sei daher nicht mehr nötig. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es sehr schwierig würde, wenn einmal ein Gerücht in die Welt gesetzt oder eine Anzeige wegen etwas erstattet werden sollte, was nicht vorgefallen ist, und das Mitglied des Bundesrates keinen Beweis führen kann.

In diesem Sinn bitte ich Sie, diesen Artikel beizubehalten. Diese Bestimmung entspricht der Sessionsteilnahmegarantie für die Mitglieder des Parlamentes. Im entsprechenden Bericht der SPK Ihres Rates steht denn auch, dass die Garantie die Funktion habe, die Ratsmitglieder "vor willkürlichen, politisch motivierten Strafverfolgungen unter dem Vorwand angeblich begangener 'gemeiner' Delikte zu schützen". Was für die Ratsmitglieder gilt, soll nach unserem Dafürhalten auch für die Mitglieder des Bundesrates gelten.

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