Gysin Remo · Nationalrat · 2001-06-05
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-05
Wortprotokoll
Die APK legt Ihnen eine Motion vor, in welcher der Bundesrat aufgefordert wird, die Konvention Nummer 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu ratifizieren bzw. alle dazu notwendigen Schritte einzuleiten. Die Konvention Nr. 169 ist 1989 beschlossen worden. Sie ist die einzige international gültige Übereinkunft zum Schutz der eingeborenen und in Stämmen lebenden Völker in unabhängigen Ländern. Beispiele für Ureinwohner sind etwa die Aborigines in Australien, die Maori in Neuseeland, und Beispiele für Stammesvölker sind die Massai in Kenia oder die Adivasi in Indien. Insgesamt gibt es rund 5000 solcher Völkergemeinschaften mit etwa 300 Millionen Menschen.
Inhaltliche Stichworte zur Konvention sind die Selbstbestimmung innerhalb eines Landes - es geht also nicht um eine Sezession oder um die Gründung eines eigenen Staates, es geht immer um Autonomie innerhalb eines gegebenen Landes -, Landrechte und Anerkennung der Rechte der indigenen Völker auf Bewahrung, Nutzung und Verwaltung der natürlichen Ressourcen innerhalb ihrer Territorien. Ein anderes Stichwort ist die Verpflichtung, Massnahmen gegen die Ausbeutung und Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen zu ergreifen, oder den Zugang zu sämtlichen staatlichen Ausbildungsmöglichkeiten offen zu halten. Angesprochen sind also die Rechte auf eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.
Die indigenen Völker sind auf diesen spezifischen Schutz angewiesen. Weltweit werden ihre Lebensräume reduziert, zerstört, geplündert oder, wenn Sie z. B. an die Ölvorkommen in Afrika denken, auch verseucht. Die Missachtung ihrer Land- und Wasserrechte sowie ihrer politischen und sozialen Rechte, die Einengung ihrer Territorien, Vertreibungen sowie Völkermord bedrohen vielerorts das Überleben der indigenen Völker.
Die Uno hat seit Jahren intensive Programme zur Unterstützung der Rechte dieser Völker. Ich erinnere daran, dass wir in der Uno-Dekade der indigenen Völker stehen. Diese läuft von 1995 bis 2004 und soll dazu beitragen, dass die spezifische Situation der Urbevölkerungen international vermehrt wahrgenommen und ihre Rechte anerkannt werden.
Bereits 1994 empfahl das Europaparlament seinen Mitgliedern die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens. Bisher haben 14 von 175 Mitgliedern der IAO die Konvention unterzeichnet, darunter die europäischen Staaten Dänemark, Holland und Norwegen. Besonders aktuell: An der letzten Sitzung der Uno-Menschenrechtskommission im April 2001 in Genf ist eine Resolution zur Ernennung eines Uno-Sonderberichterstatters für indigene Völker verabschiedet worden. Aktuell ist auch, wie die australischen und die kanadischen - neuestens auch die mexikanischen - Behörden begonnen haben, die Würde und Rechte ihrer indigenen Bevölkerung anzuerkennen.
Was hat das nun mit der Schweiz zu tun? Warum soll die Schweiz das Übereinkommen unterstützen? Diese Frage ist in der APK mehrfach gestellt worden. Wir können sie wie folgt beantworten:
1. Die Schweiz ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation mit Sitz in Genf. Es ist nahe liegend, dass sie sich mit der IAO-Konvention auseinander setzt; vor allem auch, weil diese Konvention Nr. 169 das einzige völkerrechtliche Instrument ist, welches die Rechte der indigenen Völker direkt anspricht. Die Verantwortung unseres Landes ist hiermit ebenfalls angesprochen.
2. Wenn die Schweiz das Übereinkommen ratifiziert, entspricht dies unserem Verfassungsauftrag. Ich erinnere an Artikel 54 der Bundesverfassung, in dem steht: Der Bund trägt namentlich bei "zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen". In der Bundesverfassung steht also, der Bund trage zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker, nicht nur der Nationen, bei.
3. Wenn die Schweiz das Abkommen ratifiziert, ist das nichts anderes als die konsequente Fortführung ihrer Menschenrechtspolitik, ihrer kohärenten Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Aussenpolitik.
Die schweizerischen Auslandbeziehungen beinhalten Richtlinien über die Entwicklungszusammenarbeit, welche für die indigenen Völker wichtig sind und einen guten Rahmen sowohl für bilaterale wie für multilaterale Zusammenarbeit bieten. Ich denke an Stichworte wie Gleichheit, nachhaltige Entwicklung, "good governance", Dialog usw. Die Deza weist in ihrer Schrift "Das Engagement der Schweiz für die indigenen Völker" auf diese Zusammenhänge hin und fordert darin die Unterzeichnung der Konvention Nr. 169. Dies lässt sich nachlesen; die Schrift ist nach wie vor aktuell.
Die Schweiz pflegt, das ist ein weiterer Grund, grundsätzlich und kontinuierlich gute Beziehungen zu den indigenen Völkern. Sie ist Gastland nicht nur der Uno, sondern auch der wichtigsten jährlichen Treffen dieser Gruppen. Die Schweiz ist auch beispielhaft für das friedliche Zusammenleben sprachlich, religiös und kulturell verschiedener Bevölkerungsgruppen.
Durch die Ratifizierung der Konvention würde die Basis für die Respektierung der Grundrechte verbreitert, sowohl im Inland wie auch über unsere Grenzen hinaus.
Zusammengefasst: Nach Ansicht der Mehrheit der APK gibt es viele Gründe für die Ratifizierung und keinen Grund, die Konvention Nr. 169 nicht zu ratifizieren.
Das ist das Ergebnis mehrfacher, eingehender Anhörungen und Diskussionen unter Beachtung aller vorliegenden Unterlagen, sowohl des Seco wie auch der Deza inklusive eines Schreibens der Internationalen Arbeitsorganisation mit dem Zusatz eines Memorandums, das wir im Februar erhalten haben. Dieses Memorandum hatte übrigens dazu geführt, dass dieses Geschäft in der Tessiner Session abgesetzt und auf heute verschoben wurde.
Selbstverständlich gab es auch innerhalb der APK verschiedene Blickwinkel und Standpunkte. Das in der Bundesverwaltung zuständige Seco und mit ihm der Bundesrat bekämpfen die Motion und beantragen die Umwandlung in ein Postulat. Hiermit ist die Ratifizierung bestritten. Unbestritten ist die Zielsetzung der Konvention, auch unbestritten von Bundesrat und Seco. Da sehen Sie die Vielschichtigkeit: Es wird gesagt: Wir unterstützen die Zielsetzung der Konvention grundsätzlich, wir empfehlen auch als Bundesrat den Kantonen, die gleiche Haltung einzunehmen - und doch will der Bundesrat die Konvention nicht ratifizieren. Er stützt sich dabei ausschliesslich - ich habe nichts anderes vernommen - auf die Befürchtung, dass sich die Fahrenden in der Schweiz als ein in Stämmen lebendes Volk definieren und Ansprüche anmelden könnten.
Sie hören richtig: 5000 indigene Völker - um die geht es hier - stehen plötzlich aufgrund der bundesrätlichen Intervention und des Seco den Fahrenden in der Schweiz gegenüber. Ich und mit mir die Mehrheit der APK finden das ungeheuerlich.
Abgesehen von einer undifferenzierten Analyse der schweizerischen Situation und einer fehlenden Unterscheidung zwischen Sinti, Roma und Fahrenden spielt das Seco hiermit eine schweizerische Minderheit gegen andere Minderheiten - indigene Völker - in der Welt aus. Seine Interpretationen sind einseitig und für die Mehrheit der APK kaum nachvollziehbar.
Zum Beispiel ist nicht bestritten, dass im allgemein gehaltenen Memorandum der IAO Sinti und Roma in Indien und [PAGE 511] anderen Ländern unter das Übereinkommen fallen. Das war nie bestritten. Zu beachten ist jedoch, dass in Europa und vor allem in der Schweiz die Fahrenden zum grössten Teil sesshaft geworden sind und die IAO ausdrücklich festhält, dass die Auslegung der Konvention von den Besonderheiten der einzelnen Länder abhängt. Ohne Zweifel sind die Fahrenden in der Schweiz eine Minderheit und haben hiermit - mit und ohne Konvention Nr. 169 - einen besonderen Minderheitenschutz.
Sie haben einen Rahmenkredit auf dem Tisch, der am 11. Juni 2001 besprochen werden wird, mit welchem die Fahrenden bei der Findung von Stand- und Durchgangsplätzen Unterstützung vom Bund erhalten. Dafür werden für eine Periode von 2002 bis 2006 750 000 Franken vorgeschlagen.
Die Argumentation des Seco ist sehr unbeholfen, was ich Ihnen an Beispielen noch einmal erklären möchte: Es wird z. B. gesagt, die kantonalen Gesundheitsinstitutionen müssten geändert werden. Das ist schlicht nicht wahr. Jede staatliche Gesundheitsinstitution - ich denke an Polikliniken, an Notfallstationen unserer Spitäler - steht allen Fahrenden offen, da besteht überhaupt kein Zweifel. Ähnliche Beispiele könnte ich zu anderen Bereichen machen, aber ich halte mich jetzt kurz.
Das Verhältnis der Schweiz zu Roma, Sinti und Jenischen ist rückblickend ein trauriges Kapitel der Schweizer Geschichte. Thomas Huonker hat diese Geschichte für die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (Kommission Bergier) aufgezeichnet. Für die Mehrheit der APK ist die Haltung und Argumentation des Seco schlicht nicht verständlich und fehl am Platz. Sie muss zurückgewiesen werden.
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat und stolz auf ihre Bundesverfassung und ihre verbrieften Grundrechte, vor allem auch für die Minderheiten. Wenn nun eine Minderheit kollektiv die Missachtung der Grundrechte beklagen sollte, ist es klar und selbstverständlich, dass wir - die Gemeinden, die Kantone, der Bund - darauf eingehen müssen. Das hat mit der IAO-Konvention Nr. 169 nichts zu tun.
Ich beantrage Ihnen im Namen der APK, diese Motion zu überweisen, die die APK mit 10 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eingereicht hat. Die Umwandlung in ein Postulat - das ist der Wunsch des Bundesrates - ist abzulehnen, weil bereits Anfang 2000 ein gleich lautendes Postulat an den Bundesrat überwiesen worden ist. Es macht keinen Sinn, das Gleiche noch einmal zu tun. Wir wollen heute dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag geben.
Seit 1991 hat er Zeit gehabt, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen - vor rund zehn Jahren haben wir hier im Saal auch schon darüber diskutiert -, aber er ist passiv geblieben. Es braucht deswegen einen ganz konkreten Auftrag, den ihm hiermit die APK geben will; ich hoffe, Sie können sich dem anschliessen.
Nicht nur die APK, sondern auch Organisationen wie die "Gesellschaft für bedrohte Völker", der "Bruno-Manser-Fonds" - ich bin dort im Beirat -, "Incomindios", "Nouvelle Planète" und "Tradition pour Demain" rufen zur Unterstützung und Ratifizierung dieser Konvention auf.
Ich hoffe, dass die APK Sie überzeugt hat und Sie diesem Antrag ebenfalls zustimmen können.