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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-06-15

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Eine Minderheit von sieben Mitgliedern der SPK unterstützt die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion. Wir sind der Meinung, dass zwölf Jahre Bundesratstätigkeit genug sind. Die Zeiten, in denen der Bundesrat lange Amtszeiten kannte, sind definitiv vorbei. Die längste Amtszeit seit 1959 hatte Kurt Furgler, von 1972 bis 1986. Im Durchschnitt regierten die Bundesräte seit 1848 während rund zehn Jahren, im Nachkriegsmittel waren es etwa acht Jahre. Den Rekord in der 160-jährigen Geschichte des Bundesstaates hält laut Schweizerischer Depeschenagentur mit fast 32 Jahren der Berner Karl Schenk, sein Rücktritt erfolgte 1895. Adolf Deucher, Amtsantritt 1912, regierte während 29 Jahren, Giuseppe Motta, 1940, nur ein Jahr weniger lang. Auf 25 Jahre brachte es Philipp Etter, 1959, was ihm den Spitznamen "Eternel", der Ewige, eintrug.

Eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren kennen einige Parteien und auch Exekutiven und Legislativen in den Gemeinden und Kantonen. Das ist also nichts Neues - oder eben doch, denn für Bundesrätinnen und Bundesräte gibt es keine entsprechende Beschränkung.

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass ein Bundesrat höchstens drei Legislaturen nacheinander im Amt bleiben kann. Eingereicht worden ist diese Initiative im Nachgang zu zwei parlamentarischen Initiativen, zur parlamentarischen Initiative Wasserfallen 09.482, welche die Amtszeit auf acht Jahre beschränken wollte, und zur parlamentarischen Initiative Moret 09.494, die eine Amtszeitbeschränkung auf zwei volle Legislaturen beschränken wollte, mit der Möglichkeit, mit einem Departementswechsel diese Amtszeit zu verlängern. Beiden Initiativen wurde keine Folge gegeben, weil die Mehrheit der Meinung war, dass eine Amtszeitbeschränkung aufgrund der Tatsache, dass die durchschnittliche Amtsdauer eines Bundesrates seit dem Zweiten Weltkrieg acht Jahre beträgt, nicht nötig sei.

Das Argument wurde mit dieser Initiative also aufgenommen, die Zeitdauer aber auf zwölf Jahre ausgedehnt. Der grosse Vorteil dieser Initiative ist, dass mit dieser Limite das Karriereende definiert ist. Die Initiative ist so formuliert, dass sie für alle Beteiligten nur Vorteile bringt. Sie bringt Klärung für die Exekutive und für die Legislative. Die Zeiten, in denen Bundesräte so lange Amtszeiten hatten, sind längstens vorbei.

Darum verdient diese Initiative Unterstützung.

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