Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-06-01
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01
Wortprotokoll
Im Jahr 2005 hat das Parlament die Vorlage zur Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorlage in einzelne Tranchen aufzuteilen und diese erneut vorzulegen. Die erste bereits verabschiedete Vorlage beinhaltete die Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr und die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr. Die vorliegende zweite Tranche, ergänzt durch Beschlüsse des Nationalrates und unserer Kommission, beinhaltet folgende sechs Punkte:
1. die weitgehende Übernahme der EU-Richtlinie zur Interoperabilität im Eisenbahnwesen;
2. die gesetzliche Regelung der Ausschreibung im regionalen Personenverkehr mit Schwergewicht auf Ausschreibungen beim Busverkehr;
3. eine Ausweitung der Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr;
4. die Regelung der Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste;
5. die rechtliche Grundlage für einen Alkoholgrenzwert in der privaten Binnenschifffahrt
6. die Rechtsgrundlagen für Tarifanpassungen.
Zur Interoperabilität: Seit dem Abschluss des Landverkehrsabkommens mit der EU hat die EU im Eisenbahnbereich drei grössere Reformschritte beschlossen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Interoperabilität und Sicherheit soll in dieser Vorlage ein erster Schritt in die gleiche Richtung gemacht werden. Unter Interoperabilität wird dabei die Eignung des europäischen Eisenbahnsystems für einen durchgehenden und sicheren grenzüberschreitenden Zugsverkehr verstanden. Das Ziel ist demnach ein möglichst reibungsloser Eisenbahnverkehr über die Grenzen hinweg. Dazu sollen unter anderem technische Vorschriften vereinheitlicht, aber auch Verfahren vereinfacht werden, z. B. durch die gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Rollmaterial. Das hohe Sicherheitsniveau der Schiene soll dabei selbstverständlich gewahrt werden.
Zur Stärkung der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr: Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr entscheidet heute bei Streitigkeiten über die Gewährung des Netzzugangs und die Berechnung der Trassenpreise. Das heisst, dass sie nur auf Gesuch hin tätig werden kann, eine aktive Überwachung des Marktes bleibt ihr verwehrt. Neu soll die Schiedskommission von Amtes wegen Untersuchungen einleiten, Entscheidungen treffen und auch Sanktionen aussprechen können.
Zur Regelung der Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste: Die Einsätze werden heute schon von den Infrastrukturbetreibern bezahlt. Neu wird die Grundlage geschaffen, dass die Infrastrukturbetreiber auch an die Vorhaltekosten - also nicht nur an die Betriebskosten und die Einsätze - Beiträge zu leisten haben.
Zur Regelung der Ausschreibung im regionalen Personenverkehr: Ausschreibungen sind bisher nicht im Bundesgesetz geregelt. Vor allem im Busbereich sind zahlreiche Ausschreibungen durchgeführt worden. Im Bahnbereich gibt es die Möglichkeit auch; erfolgreich umgesetzt wurde die Möglichkeit bisher nicht. Ihre Kommission hat sich sehr intensiv mit der Frage der Ausschreibung auseinandergesetzt und ist dabei weitgehend dem Nationalrat gefolgt. Sie verlangt in Abweichung vom Nationalrat eine bessere Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedürfnisse. Eine Minderheit will den Bahnverkehr von der Ausschreibungsmöglichkeit ausklammern, wir werden nachher in der Detailberatung darüber diskutieren können.
Dann noch zu den Rechtsgrundlagen für Tarifanpassungen: Im Zusammenhang mit der Behandlung von Finanzierungsfragen im öffentlichen Verkehr - Sie werden in den nächsten Jahren damit konfrontiert werden - hat die Kommission festgestellt, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen zu wenig flexibel sind, um auch von den Benutzern einen angemessenen Beitrag an die Mehrkosten des öffentlichen Verkehrs zu verlangen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission eine entsprechende Anpassung im Personenbeförderungsgesetz.
Sie konnten feststellen, dass wir weitgehend dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates folgen. In der Tat konnten wir feststellen, dass die Vorlage weitgehend unbestritten ist und vor allem im technischen Bereich notwendige Neuerungen mit sich bringt. [PAGE 419]
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.