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Fetz Anita · Ständerat · 2011-06-08

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-08

Wortprotokoll

Ihre WAK hat am 10. Mai dieses Jahres mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf diese parlamentarische Initiative nicht einzutreten.

Worum geht es? Im Dezember 2009 reichte Nationalrat Bigger die parlamentarische Initiative "Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz" ein, die verlangt, dass die auf Anfang 2010 beschlossene Aufhebung der Unterstützung des Viehexportes rückgängig gemacht wird. Das war übrigens drei Monate, nachdem seine gleichlautende Motion abgelehnt worden war, auch in diesem Rat.

Die WAK-NR beschloss im Juni 2010 mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Die WAK Ihres Rates stimmte diesem Entscheid im Oktober 2010 mit 3 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Dieser nicht eben berauschende Entscheid erlaubte unserer Schwesterkommission, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Gemäss dem Bericht der WAK-NR sollen insgesamt 4 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung des Viehexportes zur Verfügung stehen. Die Finanzierung dieser Ausfuhrbeihilfen soll mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredites sichergestellt werden.

In einer ausführlichen Diskussion über die Konkretisierung der parlamentarischen Initiative kam Ihre WAK nun aber zur Überzeugung, dass die Wiedereinführung der Förderung des Viehexportes in der Schweiz nicht opportun ist. Das Nichteintreten wurde wie gesagt mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Die Minderheit wird Ihre Sicht der Dinge noch begründen.

Was waren die Überlegungen der Mehrheit? Die Wiedereinführung der Subventionen für den Viehexport ist wettbewerbsverzerrend, sie bringt dem Berggebiet unter dem Strich kaum etwas, und sie würde ein falsches Präjudiz schaffen.

Zur Wettbewerbsverzerrung: Die Ausfuhrbeihilfen sind marktverzerrend und ökonomisch ineffizient. Von den 700 000 Kühen in der Schweiz werden jährlich zwischen 4000 und 6000 exportiert. Die Hälfte der 4 Millionen Franken für diese Subventionen landet in den Taschen von zwei bis drei grossen Viehhändlern. Dabei entstehen negative Effekte auf dem heimischen Markt: Wenn das Angebot wegen des Exports verknappt wird, steigen logischerweise die Kosten für die Produzenten; das heisst, diejenigen, die in der Schweiz Tiere zukaufen müssen, und das sind nicht wenige, bezahlen höhere Preise.

Diese Subventionen seien - insbesondere wegen den Ziegen - für die Bergbauern wichtig. Dieses Argument habe ich verschiedenen Briefen entnommen, die wir erhalten haben. Dazu ist zu sagen: Die genannten 4 Millionen Franken werden - und dessen müssen sich die Bergbauern bewusst sein - bei den Direktzahlungen gekürzt, und zwar zulasten aller Viehhalter, auch der Viehhalter, die nicht exportieren. Das trifft die Bergbauern viel stärker, denn die Bergbauern werden durch Direktzahlungen viel besser unterstützt als durch eine ineffiziente Exportförderung.

Sie haben übrigens, das einfach zur Erinnerung, in diesem Rat das gleiche Anliegen in Form einer Motion Bigger am 24. September 2009 mit 22 zu 8 Stimmen abgelehnt. Und es gibt heute keine neue Ausgangslage, keine neuen Ereignisse, die eine Änderung dieses Abstimmungsergebnisses verlangen würden.

Auch das Argument der internationalen Verpflichtungen sticht nicht. In der ganzen EU gibt es keine Viehexportförderung - ausser für Exporte in Drittländer. Das würde übersetzt auf die Schweiz heissen, dass wir Viehexporte nach Russland und in die Ukraine mit einer Exportförderung unterstützen würden. Einzig dort wäre sie nach dieser Logik gefragt. Betroffen von dieser allfälligen Marktverfälschung wären allenfalls ein paar hundert Tiere, die eben nach Russland und in die Ukraine exportiert würden. Aus Tierschutzgründen scheint es der Kommission aber nicht einleuchtend, warum man darauf besteht, dass Lebendtiertransporte in der Schweiz nicht länger als fünf Stunden dauern sollen, eine Strecke über mehr als 3000 Kilometer für Lebendtiertransporte jetzt aber plötzlich kein Problem sein sollte.

Zum letzten Argument, zum Präjudiz: Sobald wir für ein Produkt der Landwirtschaft wieder eine Exportförderung zulassen, kann man dies mit Recht auch für alle anderen Produkte wie beispielsweise Käse, Wein oder Gemüse verlangen. Mit welchen Argumenten wollen wir das dann ablehnen?

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre WAK, am Entscheid Ihres Rates vom September 2009 festzuhalten und keine Exportviehförderung mehr zuzulassen, d. h. auf dieses Geschäft nicht einzutreten.

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