Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-08
Wortprotokoll
Beim Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbleibt, wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen zustimmen, auch in der dritten Runde eine Differenz. Die Differenz betrifft Artikel 8 mit dem Marginale "Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen".
Wir haben im Gegensatz zum Nationalrat dem Entwurf des Bundesrates im Grundsatz zugestimmt. Nachdem diese Differenz dann bestehen geblieben ist, haben wir einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, und zwar in dem Sinne, dass diese Bestimmung nur dann zur Anwendung kommt, wenn es um Nachteile bezüglich der Konsumentinnen und Konsumenten geht. Im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates und zu unserem ersten Beschluss beschränkt sich der Kompromissvorschlag also auf die Anwendung der Bestimmung auf Rechtsgeschäfte mit Konsumenten, während die übrigen Handelsstufen von der Bestimmung nicht erfasst sind. Entscheidend ist, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Gewerbetreibenden eben nicht mehr unter diese Bestimmung fallen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Zudem würde dann auch darauf verzichtet, die Klauseln, die entgegen Treu und Glauben erheblich von der gesetzlichen Ordnung abweichen, als missbräuchlich und damit als unlauter zu erklären.
Wir haben diesen Kompromissvorschlag unterbreitet in der Hoffnung, dass sich der Nationalrat uns anschliesst. Nun müssen wir feststellen, dass unsere Hoffnung zerschlagen worden ist. Der Nationalrat hat letzte Woche mit 91 zu 60 Stimmen bei 3 Enthaltungen daran festgehalten, dass Artikel 8 zu streichen sei.
Wir waren in der Kommission für Rechtsfragen klar der Auffassung - einstimmig -, dass im jetzigen Zeitpunkt nicht darauf verzichtet werden sollte, an dieser Bestimmung, dieser Kompromisslösung festzuhalten. Wir sind immer noch guter Hoffnung, dass im Nationalrat die Einsicht noch wächst, dass wir hier eine gute gesetzliche Bestimmung vorschlagen und dass die geäusserten Befürchtungen - die jetzt insbesondere auch seitens der Wirtschaft wieder geäussert worden sind - einfach nicht zutreffen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, an unserer Kompromisslösung festzuhalten.