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Bader Elvira · Nationalrat · 2001-06-05

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-05

Wortprotokoll

Seit Einführung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes 1974 hat der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau mit Darlehen zu besonders günstigen Konditionen unterstützt. Verwaltet wird das Geld durch die Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der letzte Rahmenkredit wurde von Bundesrat und Parlament 1997 gesprochen, und die entsprechenden Gelder wurden bis Ende 2000 aufgebraucht. Mit dem Entscheid, die Wohnbauförderung aus dem Projekt des Neuen Finanzausgleiches auszuklammern, wurde klar festgelegt, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus auch in Zukunft Bundesaufgabe bleibt.

Die Vorbereitungen zu einem neuen Wohnbauförderungsgesetz sind im Gang. Wie wir aber alle wissen, erfordert und benötigt diese Arbeit Zeit. Deshalb will ich den Bundesrat mit meiner Motion beauftragen, dem Parlament gemäss noch geltendem Gesetz möglichst rasch einen neuen Rahmenkredit für 2001 bis 2003 vorzulegen. Dieser Rahmenkredit soll maximal bis zum Inkrafttreten des neuen Wohnbauförderungsgesetzes gelten.

Aufgrund der konjunkturellen Veränderungen ist in den nächsten Jahren mit einer Bauteuerung zu rechnen. Auch wird das Zinsniveau tendenziell erhöht. Diese zwei konjunkturellen Effekte lassen die Nachfrage nach zinsgünstigen [PAGE 522] Geldern ansteigen. Es wird eine Zunahme an Darlehensgesuchen erwartet, und aufgrund der fehlenden Mittel muss somit befürchtet werden, dass den Gesuchen nicht entsprochen werden kann.

Gerade im Hinblick auf die anziehende Konjunktur darf der soziale Wohnungsbau in den nächsten Jahren aber nicht vernachlässigt werden. Die Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Wohnungsmarktes. Erstens stellen sie namentlich auch für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten Wohnraum zur Verfügung; zweitens leisten sie einen Beitrag zur dezentralen Besiedelung im ländlichen Raum; drittens tragen sie dazu bei, dass der ländliche Raum Zugang zu den Sozialmassnahmen hat. Diese Aufgaben dürfen nicht vernachlässigt werden.

Deshalb halte ich an der verbindlichen Form der Motion fest und bitte Sie, die Motion zu überweisen.

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