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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass in der Expertenkommission die Kalibrierung auf Gruppenstufe erfolgt ist - aber immer auch mit Hinweis darauf, dass auch die Einzelinstitute, sofern und insoweit sie systemrelevant sind, die Anforderungen einer genügenden Eigenkapitalbasis zu erfüllen haben. Das rührt natürlich daher, dass wir erlebt haben, was es heisst, wenn zwar die Gruppe genügend kapitalisiert ist, aber das Einzelinstitut nicht. Ich erinnere Sie an den Fall UBS. Da hatten wir tatsächlich die Situation, dass wir einen grossen Aktivenüberschuss im Ausland hatten und in der Schweiz zu wenig Aktiven und keine Liquidität; und darum ist es so geworden, wie es eben geworden ist. Und genau das würden Sie wieder provozieren, wenn Sie diese Anforderungen allein auf Gruppenstufe stellen würden.

Umgekehrt sagen wir auch: Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass die Einzelinstitute nicht zweimal berechnet werden sollen, dass also die Kapitalströme nicht zweimal hinterlegt werden müssen, wenn es unter Tochtergesellschaften Kapitalverkehr gibt. Das hat man ja auch berücksichtigt, und das war im Übrigen auch die Differenz, die wir mit dem CS-Vertreter hatten, der die Doppelzählungen eben prophylaktisch mitgezählt hat und darum auf 23 oder sogar [PAGE 578] 26 Prozent gekommen ist. Das wollen wir vermeiden. Wir haben auch gesagt: Es soll nicht sein, dass alles zusammen auf Gruppenstufe mehr als 19 Prozent gibt. Das ist selbstverständlich. Aber es soll auch so sein, dass das Einzelinstitut in der Schweiz genügend kapitalhinterlegt ist. Dann hat man, wenn eine schwierige Situation entsteht, genügend Aktiven - allenfalls auch durch eine Reallokation von Aktiven im Ausland, das ist auch möglich -, um das Institut hier auch abzuwickeln, ohne dass der Staat eingreifen muss.

Herr Ständerat Schweiger, Sie verweisen auf unser Papier und sagen, es sei etwas komisch, wie das dort dargestellt sei, man spreche einerseits von systemrelevanten Banken und andererseits nicht. Es geht hier aber ja nur um die Regelung der systemrelevanten Banken, deshalb haben wir die Unterscheidung ja auch gemacht. Die Regeln, über die wir hier sprechen, diese 19 Prozent, spielen für alle anderen gar keine Rolle. Wenn wir eine Regelung für systemrelevante Banken machen, dann müssen wir doch auch zum Ausdruck bringen, dass sie für diese gelten und sonst für niemanden. Insofern, denke ich, ist es nicht falsch, wenn wir das im Papier aufnehmen.

Herr Ständerat Frick, Sie sagen, wir hätten vier Wochen gebraucht, um Ihnen anderthalb Seiten vorzulegen, und dann sei das Ganze erst noch irgendwie nicht ganz klar geworden. Wir haben dieses Papier und daneben eine entsprechende Verordnungsbestimmung gemacht, einen Artikel, den wir im Rahmen der Verordnung vorlegen werden. Im Übrigen wird das von der Finma, der SNB und eben auch von der CS mitgetragen.

Herr Ständerat Stähelin, Sie sagen nun, es sei seltsam, dass die CS dabei sei. Die CS hat diese Fragen ja aufgeworfen. Wir haben uns überlegt, wie wir das Problem, das die CS in Ihrer Kommission aufgeworfen hat, zu lösen versuchen müssten, wenn es tatsächlich einmal entstehen sollte. Wir gehen davon aus, dass es nicht entstehen kann; aber wenn es doch entstehen sollte, dann hätten wir hier eine Bestimmung.

Ich staune jetzt schon etwas: Sie sagen, wir müssten, wenn wir einen Gesetzestext diskutieren, die vollständige Verordnung vorliegen haben. Das widerspricht dem, was wir sonst machen, ja völlig! Wenn ich Sie an die Aktienrechtsrevision oder an irgendwelche anderen grösseren Geschäfte erinnern darf: Dort haben Sie kein einziges Mal nach irgendeiner Verordnungsbestimmung gefragt. Das ist auch nicht üblich. Der Gesetzgeber - das sind Sie - legt die Grundsätze fest, und die Details regeln wir dann in der Verordnung. An sich wäre es ja sogar so, dass der Bundesrat eine Verordnung einfach erlassen könnte. Ich habe Ihnen in der Kommission aber zugesichert, dass wir Ihnen diese Verordnung, weil sie politisch doch wichtig ist, selbstverständlich vorlegen und sie mit Ihnen diskutieren werden.

Das, was Sie in diesem Papier nicht verstehen, können wir Ihnen gerne noch einmal ausdeutschen und Ihnen vielleicht auch noch in einer anderen Form präsentieren. Es sagt nichts anderes, als dass wir auf Gruppenstufe und im Prinzip auch auf Einzelinstitutsstufe die Anforderung von 19 Prozent erfüllt haben wollen. Wenn auf Gruppenstufe aber alles zusammen mehr als 19 Prozent ergibt, dann besteht bei der Erfüllung ganz bestimmter Kriterien die Möglichkeit, in einem ganz bestimmten Rahmen eine Reduktion, einen Rabatt vorzunehmen - eine Möglichkeit, die die Finma heute schon hat und auch anwendet.

Das wird so in der Verordnung stehen, für alle nachvollziehbar, und die Finma hat sich an eine Verordnung zu halten. Wenn Sie und der Bundesrat eine Verordnung erlassen, dann wird sich die Finma wohl an diese Verordnung zu halten haben - und zwar in allen Teilen. Es scheint mir jetzt auch etwas schwer nachvollziehbar, wenn man sagt, die Finma würde dann ohnehin machen, was sie wolle.

Wir werden Ihnen eine ganz klare Verordnung mit den Kriterien, wie ich sie genannt habe, vorlegen und mit Ihnen diskutieren; die Finma hat sich daran zu halten und alle anderen auch.