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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-06-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte nur kurz noch zwei rechtliche Argumente darlegen. Herr Kollege Marty hat gesagt, im Bankengesetz stehe ja, dass das sowohl für die Gruppe als auch für die Einzelinstitute gelte. Nun schreibt uns der Bundesrat aber Folgendes: "Die besonderen Eigenmittelanforderungen beziehen sich sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene Einzelinstitute" - und nun kommt der entscheidende Satz -, "welche systemrelevante Funktionen erfüllen, z. B. Stammhaus. Einheiten von systemrelevanten Bankengruppen ohne systemrelevante Funktionen unterliegen hingegen keinen besonderen Anforderungen." Also macht der Bundesrat einen Unterschied zwischen den Eigenmittelanforderungen im normalen Bereich und den Eigenmittelanforderungen im Bereich der Systemrelevanz. Daraus kann man schliessen, dass nicht das Gleiche gemeint ist.

Das zweite Argument ist für mich noch viel entscheidender. Der Grund, warum ich nach wie vor Zweifel habe, ist folgender: Es ist ja für eine Bank problemlos möglich, sich so zu organisieren, dass sie gar keine Einzelinstitute hat. Sie kann mit Zweigniederlassungen operieren und international mit irgendwelchen Business Units, die keine Rechtsform haben. In einer solchen Situation ist völlig klar, dass auf Gruppenebene konsolidiert wird, weil es ja nur eine Gruppe gibt. Nun haben wir aber ein Interesse daran - aus Gründen der Haftung usw. -, dass Banken Tochtergesellschaften haben können. Wenn es nun aber so wäre, dass das Gründen von Tochtergesellschaften zur Folge hätte, dass höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllt werden müssten, entstünde die Tendenz, sich möglichst nicht aufzuspalten und keine Tochtergesellschaften zu schaffen - und das wäre absolut kontraproduktiv. Da beisst sich das Ganze, und mir wird der Sinn nicht klar.